Kinderbildungsgesetz NRW

NRW-Krippengipfel am 19.12.2011 in Düsseldorf - Einladung der Ministerin lässt noch alles offen!

07.12.2011 Artikel

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Nachdem im November 2011 durch die Veröffentlichung der Daten des Bundesamtes für Statistik deutlich wurde, dass NRW mit einer Ausbauquote von rd. 15 % bei Plätzen für Kinder unter 3 Jahren weiterhin das Schlusslicht in der Bundesrepublik ist, hatte die zuständige Fachministerin einen Austausch mit den kommunalen Vertretungen vorgeschlagen, bei dem vor allem geprüft werden sollte, in welcher Weise durch den Abbau von bürokratischen Hemmnissen ein beschleunigter Ausbau erfolgen kann.

In der jetzt ausgesprochenen Einladung vom 28.11.2011 werden, entsprechend vielfältig vorgetragenen Anforderungen, nicht nur kommunale Vertreter, sondern auch Beteiligte aus den Spitzenverbänden der Öffentlichen und Freien Wohlfahrtspflege, der Büros der Kirchen, der Gewerkschaften, des Landeselternrates, der Landschaftsverbände sowie der Landtagsfraktionen eingeladen. Einbezogen sind bisher nicht die Beschäftigten- und Familienverbände.

In der Einladung wird unter Bezugnahme auf das "Heranrücken" des Rechtsanspruchs betont, dass in dem "Krippengipfel" (des Bundes) im Jahr 2007 davon ausgegangen wurde, dass bis 2013 für 32 Prozent der Kinder in NRW ein Platz zur Verfügung gestellt werden soll. Zur Realisierung werde das Land über die Bundesmittel hinaus "für weitere Investitionen" insgesamt 400 Mio. Euro bereitstellen. Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen der Kommunen sei jedoch "unser Ziel konsequent zu verfolgen" und der Ausbau zügiger zu betreiben. Da es aber nicht alleine finanzielle Aspekte seien, sondern oftmals ganz praktische Probleme, die den Ausbau verzögern, möchte die Ministerin

"mit Ihnen erörtern, welche Probleme es gibt und welche technischen und bürokratischen Hürden die Kommunen und Träger vor Ort als Hemmnisse wahrnehmen". Um die Probleme aus dem Weg zu räumen, lade Sie herzlich zu der Krippenkonferenz ein.

Kommentar:

Soweit in der Konferenz nur "technische und bürokratische" Aspekte behandelt werden sollen, hätte die Ministerin auf die Einladung zu einem öffentlichkeitswirksamen "Krippengipfel" verzichten können.

Dass NRW Schlusslicht im Ausbau ist, hängt im wesentlich daran, dass weder die rot-grüne Koalition vor 2005, noch die schwarz-gelbe Landesregierung ab 2005 ernsthafte Bemühungen unternommen haben, den Ausbau nachhaltig zu forcieren, so wie dies in anderen in den alten Bundesländern erfolgt ist, die von vergleichbaren Ausgangsbedingungen gestartet sind.

Vor 2005 hatte die rot-grüne Landesregierung mit kleinen Programmen zur Schaffung u.a. von 5.000 Plätzen in Spielgruppen und dem Ausbau der Tagespflege versucht, das Angebot zu erhöhen, weil sie nicht bereit war, das Platzangebot über die bewährte und qualitativ relativ gut ausgestatteten "Kleinen Altersgemischten Gruppen" zu forcieren und die für den Ausbau erforderlichen Investitions- und Betriebskostenmittel bereitzustellen.

Durch die neue Regierungskoalition ab 2005 sind die Bedingungen durch Landesmittel nicht verbessert worden, zumal einerseits für die nach dem Krippengipfel 2007 bereitgestellten Sonderinvestitionsmittel des Bundes ( 481 Mio. insgesamt für NRW) lediglich mit der die Weitergabe begonnen wurde und andererseits mit dem Kinderbildungsgesetz ab 1.8.2008 verschlechterte Bedingungen eine "Verbilligung" der Gruppen mit Kindern unter 3 Jahren geschaffen wurden.

Anders als andere Bundesländer hat NRW jedoch nicht ergänzend zu dem Bundesinvestitionsprogramm ein Landesausbauprogramm aufgelegt, obwohl verabredet worden war, dass Länder und Kommunen mindestens in gleicher Höhe wie der Bund für den Ausbau Investitionsmittel zur Verfügung stellen. Tatsächlich hat erst die neue Landesregierung mit den Notmaßnahmen im Jahr 2010 begonnen, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Aber: Die jetzt bereitgestellten Landesmittel für ein Investitionsprogramm sind eigentlich nur der sowieso schon vereinbarte Landesanteil, der zudem mit 400 Mio. Euro um 81 Mio. Euro unter dem vereinbarten Mindestanteil zurück bleibt.

Insofern müsste in dem Krippengipfel auch darüber gesprochen werden, in welcher Weise das Land mit zusätzlichen Mittel den Ausbau beschleunigen und die Kommunen in den Stand setzen und drängen will, die von ihnen erwarteten Anteil ebenfalls zu leisten.

Auch wenn die Ministerin immer wieder auf Berechnungen zu dem im Jahr 2013 zu erfüllenden Anteil von 32 % für den Rechtsanspruchs hinweist: Diese Quote ist in keiner Weise als verbindliche Größenordnung anzusehen, zumal das SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfe einen Rechtsanspruch für alle Kinder ab dem 2. Lebensjahr vom 1.8.2013 an einräumt. Eine Quotierung ist beim Krippengipfel aufgrund von Schätzungen über mögliche Nachfragen aus damaliger Sicht erfolgt, um für die Verteilung der Investitionsmittel des Bundes einen Schlüssel zu haben. Dabei sind die Quoten so lange heruntergerechnet = "gedrückt" worden, bis die vom Bund bereitgestellt Fördersumme von 4 Mrd. Euro nicht überschritten wurde. Insofern müsste das Land die Kommunen dahingehend unterstützen, dass diese in den Stand gesetzt werden, eine Deckung des tatsächlichen Bedarfs in Bezug auf die Anzahl und eine qualitativ gute Ausstattung der Angebote sicherzustellen.

Es ist nämlich nicht damit getan, den Kindern "nur einen Platz" zur Verfügung zu stellen, dieser muss auch qualitativ gut ausgestattet sein, zumal ansonsten der Aufenthalt von Kindern in Gruppen für sie sogar "schädlich" sein kann.

Anregungen für eine Schwerpunktsetzung zum Krippengipfel sind hier nochmals beigefügt.


Weiterführende Links

  • bildungsklick berichtete zum Krippengipfel am 10.11.2011
  • bildungsklick berichtete zum Krippengipfel am 17.11.2011

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