Am 02.10.2013 hat die EU-Kommission eine [Mitteilung](http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/policy_developments/131002_communication_de.pdf) zur Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs vorgelegt. Sie setzt damit bereits den − noch gar nicht in Kraft getretenen − Art. 59 der neuen [Berufsanerkennungsrichtlinie](http://ec.europa.eu/internal_market/qualifications/docs/policy_developments/modernising/COM2011_883_de.pdf) um, auf die sich Parlament und Rat im Sommer geeinigt hatten. Am 09.10.2013 fand hierzu die Abstimmung im Parlament statt. Erklärtes Ziel ist die Modernisierung der nationalen Vorschriften über den Zugang zu Berufen, um die Mobilität von Fachkräften innerhalb der EU zu verbessern und die grenzüberschreitende Erbringung von Dienstleistungen zu erleichtern.
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14.10.2013
Pressemeldung
DIHK - Deutscher Industrie- und Handelskammertag