Scharfe Kritik wegen ihrer Ignoranz gegenüber der fehlenden Rechtssicherheit beim Einsatz der externen Ganztagskräfte übt der Landesvorsitzende der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft in einem Brief an alle Schulen an der politischen Spitze des Kultusministeriums. Die Urteile der Arbeitsgerichte seien eindeutig: Pädagogische Tätigkeit in Schulen ist grundsätzlich keine freie Dienstleistung, sondern ein Arbeitsverhältnis. Scheinselbstständigkeit und der damit verbundene Sozialversicherungsbetrug wird nicht zugelassen. Während die Landesschulbehörde in Güteterminen der rückwirkenden Umwandlung der Honorarverträge in Arbeitsverhältnisse und der rückwirkenden Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge zustimmt, weil die Niederlage in den Urteilen absehbar ist, hält das Ministerium daran fest, dass Honorarverträge ein geeignetes Instrument zur Gestaltung des Ganztagsbetriebes seien.
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09.05.2011
Pressemeldung
GEW Niedersachsen