Auf dem "Krippengipfel" im April 2007 haben sich Bund, Länder und Kommunen darüber verständigt, dass es ab 2013 für alle unter dreijährige Kinder einen Rechtsanspruch auf einen Platz in einer Kita oder bei einer Tagesmutter gibt. Bis dahin muss das Betreuungsangebot bundesweit verdreifacht werden. Die dabei entstehenden Kosten von 12 Milliarden Euro sollen Bund, Länder und Kommunen zu je einem Drittel tragen. Nun schlagen die Städte und Kommunen Alarm: So haben 23 Städte und Kreise aus Nordrhein-Westfalen Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgericht in Münster eingelegt. Das Land müsse die nach Abzug der Bundesmittel entstehenden Kosten übernehmen, verlangen sie. Außerdem bezweifelt der Deutsche Städte- und Gemeindebund, dass die bisher von Bund und Ländern angenommene Zielmarke, für 35 Prozent aller unter dreijährigen Kinder Krippenplätze bereitzustellen, überhaupt ausreichen wird, diesen Rechtsanspruch umzusetzen. So wollen laut einer Umfrage rund 66 Prozent der Eltern ihr Kleinkind in die Kita schicken. Im Interview erklärt die Präsidentin des Deutschen Städtetages und Oberbürgermeisterin der Stadt Frankfurt am Main, Petra Roth, ob und wie diese Herausforderungen gemeistert werden könnte.
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25.01.2010
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