(hib/HLE/ELA) Die Bundesländer wollen, dass der Bund ihnen zur Erhöhung der Bildungsausgaben weitere Mittel zur Verfügung stellt. Es werde erwartet, "dass der Bund die Länder neben den von ihm geplanten zusätzlichen Bildungsausgaben im Rahmen der verfassungsrechtlichen Kompetenzordnung mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt", heißt es in der Stellungnahme des Bundesrates zum Bundeshaushaltsplan 2011 [(17/2500)](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702500.pdf) , die die Bundesregierung zusammen mit ihrer Gegenäußerung als Unterrichtung [(17/2502)](http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/025/1702502.pdf) vorgelegt hat. Die Finanzierung von höheren Bildungsausgaben zur Erreichung des 10-Prozent-Ziels könne durch die Länder bei Beachtung der verfassungsrechtlichen Schuldenbremse nicht sichergestellt werden. Außerdem verlangen die Länder, dass nach den Konsolidierungsmaßnahmen auf Bundesebene nun auch für sie und die Kommunen geeignete Entlastungsmaßnahmen in Gang gebracht werden.
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25.10.2010
Pressemeldung
Deutscher Bundestag