Die geplante Änderung der Personalverordnung in NRW, die unter anderem vorsieht, dass in Ausnahmefällen für bis zu 60 Kinder nur eine sozialpädagogische Fachkraft anwesend sein muss, und dann Kinderpfleger:innen, Sozialassistent:innen oder anderes Personal zum Einsatz kommen, sieht der Verband Bildung und Erziehung (VBE) NRW äußerst kritisch.
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22.11.2024
Pressemeldung
Verband Bildung und Erziehung e.V. (VBE)