Im Hinblick auf öffentliche Diskussionen über Höhe und Verwendung der Einnahmen aus Studienbeiträgen ab dem Wintersemester 2007/2008 hat der Hessische Minister für Wissenschaft und Kunst, Udo Corts, erneut klargestellt, dass die Hochschulen zur Zeit dabei seien, individuelle Konzepte zur Verbesserung der Lehre auszuarbeiten: Es gelte der gesetzlich verankerte Grundsatz, dass "die Einnahmen zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität von Studium und Lehre zu verwenden" seien. Welche Schritte Universitäten, Fach- und Kunsthochschulen im Einzelnen gingen, könnten sie unter Beteiligung der Studierenden nach ihren eigenen Erfordernissen selbst festlegen.
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16.04.2007
Pressemeldung
Hessisches Ministerium für Wissenschaft und Kunst