Die amtliche Übersetzung der Allgemeinen Bemerkung Nr. 4 zum Recht auf inklusive Bildung liegt endlich vor. Sie dokumentiert die erheblichen Diskrepanzen zwischen dem Menschenrechtsmodell der Vereinten Nationen und den Modellen, die in den Bundesländern bildungspolitisch als Inklusion ausgegeben werden.
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20.06.2017
Artikel
Dr. Brigitte Schumann