Mit Beginn des Schuljahres 2005/2006 werden schulpflichtige Kinder, deren Eltern einen Hortbetreuungsbedarf nachweisen, rechtlich nicht mehr durch den Bereich Jugend, sondern durch den Bereich Schule betreut werden. Damit wird ein längerer Prozess der Entwicklung der Berliner Grundschule zur Ganztagsgrundschule eingeleitet. Rechtlich gilt die Verlagerung ab dem Stichtag 1. August 2005, räumlich und tatsächlich muss dies behutsam und allmählich geschehen und jeweils vor Ort abgestimmt werden. Die konkrete Planung und Steuerung vor Ort ist Aufgabe der Bezirke. Es gilt der Grundsatz: Betreuungsqualität geht vor Umzug.
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29.10.2004
Pressemeldung
Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung