Im Mittelpunkt des Gesetzentwurfs stehen Fragen der inneren Schulgestaltung und der Qualitätssicherung. Selten war die öffentliche Diskussion über Schulen so sehr von der Frage bestimmt, wie die Qualität des Unterrichts und der Erziehungsarbeit an den Schulen verbessert werden kann. Dies ist erfreulich, weil es uns pragmatischen Zielen statt ideologischen Lagerkämpfen verpflichtet, deren Wirkung auf die Schulen fatal ist, wie man in Deutschland seit Jahrzehnten beobachten kann. Bei der Pflicht zur Rechenschaft z.B. durch Evaluation, die im Schulgesetz ausdrücklich hervorgehoben wird, geht es für die Schulen um die Überprüfung der erreichten Ziele, und zwar sowohl im Hinblick auf die Schülerleistungen als auch auf die Lehr- und Lernbedingungen, die Professionalität der Lehrkräfte und der Schulleitungen sowie auf das Schulklima.
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17.12.2004
Pressemeldung
Kultusministerium des Landes Sachsen-Anhalt