Sylvia Löhrmann

Rede zur Schuljahresauftaktpressekonferenz

Ich begrüße Sie zur traditionellen Schuljahresauftaktpressekonferenz. Auf das kommende Schuljahr haben wir zielgerichtet schrittweise und im Dialog mit allen Beteiligten hingearbeitet.

17.08.2012 Pressemeldung Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen

Ich erinnere an die Bildungskonferenz, an den Schulkonsens, an den Gesprächskreis Inklusion oder an die gemeinsame Erklärung mit dem Koordinierungsrat der Muslime zur Einführung eines islamischen Religionsunterrichts.

Im neuen Schuljahr kommen wir der Umsetzung des Schulkonsens und unserer Gesetze Schritt für Schritt näher. Bevor ich auf Einzelheiten eingehe, lassen Sie mich Ihnen kurz – wie Sie das aus den vergangenen Jahren kennen – einige Daten und Fakten zum neuen Schuljahr vorstellen.

Daten und Fakten zum neuen Schuljahr

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler an öffentlichen Schulen und privaten Ersatzschulen wird auch im kommenden Schuljahr weiter sinken. Insgesamt geht die Schülerzahl [nach unserer Prognose] um 1,3 Prozent auf rund 2,68 Millionen zurück. [– 36.000]

Auch die Zahl der I-Dötzchen verringert sich. Insgesamt werden 149.350 Kinder eingeschult. Das sind 7,2 Prozent [11.635] weniger als im Vorjahr. [Zu diesem starken Rückgang trägt bei, dass im Vorjahr noch 13 Geburtsmonate eingeschult wurden.]

Diese demografische Entwicklung wird sich auch in den kommenden Jahren weiter fortsetzen.

Die durchschnittlichen Klassengrößen liegen in der Grundschule, der Hauptschule, der Realschule und im Gymnasium unter den Richtwerten. An der Gesamtschule entspricht die durchschnittliche Klassengröße dem Richtwert.

  • Grundschule: 23,2 (+0,1) (Richtwert: 24)
  • Hauptschule: 21,4 (±0) (Richtwert: 24)
  • Realschule: 27,4 (-0,1) (Richtwert: 28)
  • Gymnasium: 27,9 (-0,1) (Richtwert: 28)
  • Gesamtschule: 28,0 (±0) (Richtwert: 28)

Die Zahl der Wiederholer in der Sekundarstufe I hat sich insgesamt leicht verringert. Sie ist von 2,5 auf 2,4 Prozent gesunken. [In absoluten Zahlen von 25.304 auf 24.279 Schülerinnen und Schüler.]

Bei den Übergangsquoten in den 5. Jahrgang setzt sich der Trend der vergangenen Jahre fort. Die Übergangsquote zur Hauptschule ist erneut gesunken, und zwar von 12,3 auf 9,9 Prozent. Die Übergangsquote zum Gymnasium ist von 39,5 auf 41 Prozent gestiegen. Auch bei der Gesamtschule gab es erneut einen leichten Anstieg von 18,9 auf 19,0 Prozent. Bei der Realschule gab es einen leichten Anstieg von 28,7 auf 28,9 Prozent. Und 0,7 Prozent der Schülerinnen und Schüler sind im vergangenen Jahr auf eine Gemeinschaftsschule gewechselt.

Die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf beträgt 127.678. Von ihnen besuchen 27.211 eine allgemeine Schule. Das sind 21,3 Prozent. Im Vorjahr waren es noch 18,3 Prozent, also eine deutliche Steigerung des gemeinsamen Lernens.

Stellenbesetzungen

Die Zahl der Einstellungen in den Schuldienst beträgt in diesem Jahr bisher 6.529. Zum jetzigen Zeitpunkt nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens konnten nur 462 Stellen nicht besetzt werden [Vorjahr: 887 Stellen]. Bei einer Gesamtstellenzahl von 154.462 Lehrerstellen liegt die Quote der unbesetzten Stellen im Einstellungsverfahren damit bei 0,3 Prozent [Vorjahr 0,57 Prozent]. Das ist ein sehr guter Stand zum Schulstart. Und ich danke Allen in den Behörden und Schulen, die in den letzten Monaten für dieses sehr gute Ergebnis gearbeitet haben.

Der Schulkonsens greift

Der Schulkonsens vom Juli 2011 wirkt. Das zeigt ein Blick auf die Schulentwicklung in unserem Land. 42 neue Sekundarschulen und 20 neue Gesamtschulen nehmen im kommenden Schuljahr ihre Arbeit auf. Und für die zwölf Gemeinschaftsschulen, die bereits im vergangenen Schuljahr gestartet sind, beginnt das zweite Jahr.

In Ihren Unterlagen finden Sie Karten mit den Standorten der neuen Schulen. Sämtliche Karten finden Sie auch zum Download auf unserer Internetseite. Mit Stand vom Juli 2012 wurden an den neuen Sekundarschulen insgesamt 1.529 Schülerinnen und Schüler angemeldet. An den neuen Gesamtschulen liegt die Zahl der Anmeldungen bei 2.700 Schülerinnen und Schülern.

Das zeigt, dass wir mit dem Schulkonsens den richtigen Weg eingeschlagen haben. Die Schulformen des längeren gemeinsamen Lernens kommen bei den Menschen und den Kommunen gut an.

Die Sekundarschule ist eine Schule für alle Schülerinnen und Schüler. Sie bietet den Kommunen die Möglichkeit, bei zurückgehenden Schülerzahlen ein wohnortnahes weiterführendes Schulangebot zu erhalten, das zu allen Bildungsabschlüssen führt. Und als eine Schule des längeren gemeinsamen Lernens entspricht die Sekundarschule dem Wunsch vieler Eltern, die Bildungswege ihrer Kinder länger offen zu halten.

Alle neu errichteten Sekundar- und Gesamtschulen sind, mit Ausnahme der Sekundarschule Nottuln, Ganztagsschulen.

Die neuen Sekundarschulen treten an die Stelle folgender Schulformen:

  • 33 Sekundarschulen sind aus einer oder mehreren Haupt- und Realschulen hervorgegangen.
  • 7 Sekundarschulen sind aus einer oder zwei Hauptschulen hervorgegangen.
  • 2 Sekundarschulen sind aus einer Verbundschule entstanden.

Ebenfalls im Zeichen des längeren gemeinsamen Lernens steht der Schulversuch PRIMUS. Ab dem Schuljahr 2013/14 werden wir über einen Zeitraum von zehn Jahren den Zusammenschluss von Schulen der Primarstufe und der Sekundarstufe von der ersten bis zur zehnten Jahrgangsstufe erproben. Der Unterricht wird dort ohne äußere Leistungsdifferenzierung in heterogen zusammengesetzten Lerngruppen erteilt.

Durch PRIMUS wollen wir Erkenntnisse darüber gewinnen, in welcher Weise die Arbeit der Grundschulen in die der weiterführenden Schulen einbezogen werden kann. Und wir werden mit wissenschaftlicher Begleitung beobachten, wie sich das gemeinsame Lernen auf das Lernverhalten, die Leistungsentwicklung und das Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler auswirkt.

An dem Schulversuch können bis zu 15 Schulen teilnehmen. Die Schulträger können noch bis Mitte September über die Bezirksregierungen Anträge auf Teilnahme stellen. Zum Schuljahr 2014/15 ist ein weiterer Antragstermin vorgesehen.

Bildungsbiographien ohne Brüche – auch das ermöglichen wir mit dem Schulversuch PRIMUS.

Der Ganztagsausbau geht voran

Wir setzen den Ganztagsausbau Schritt für Schritt weiter fort. Zum 1. August starten in der Sekundarstufe I insgesamt 83 neue Ganztagsschulen: 41 Sekundarschulen,
20 Gesamtschulen,
12 Gymnasien,
3 Realschulen und
7 Förderschulen.

Im Primarbereich steigt die Zahl der zur Verfügung stehenden Plätze auf 248.000. Das sind etwa 17.000 mehr als im vergangenen Schuljahr. Ganztagsschulen eröffnen Kindern und Jugendlichen mehr Bildungschancen. Zwei von drei Schulen arbeiten inzwischen im Ganztag, und eines von drei Kindern besucht eine Ganztagsschule.

Maßnahmen gegen Rechtsextremismus

Unsere Kinder und Jugendlichen sind die Generation, die ein demokratisches und tolerantes Deutschland gestalten wird. Deswegen ist es uns ein wichtiges Anliegen, die politische Bildung an den Schulen zu stärken. Wir wollen Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung hin zu aktiven demokratischen Mitstreiterinnen und Mitstreitern unterstützen.

Schulen sollen Orte sein, an denen Demokratie gelernt und gelebt wird und an denen Rechtsextremismus und Fremdenfeindlichkeit keine Chance haben. Im Koalitionsvertrag haben wir ein umfassendes Gesamtkonzept zur politischen verabredet, das die schulische und außerschulische Bildung in den Blick nimmt. Dazu gehört beispielsweise das Landeskonzept zur Erinnerungskultur, das wir gemeinsam mit der Landeszentrale für politische Bildung erarbeiten.

Fast 70 Jahre nach dem Holocaust leben nur noch wenige Zeitzeugen. Somit stehen wir vor der Herausforderung, neue Formen der Erinnerung zu finden. Dies ist auch mir persönlich sehr wichtig. Ich werde im Januar 2013 erneut Schulklassen, die mit der Stiftung "Erinnern ermöglichen" nach Auschwitz reisen, bei ihrem Besuch der Gedenkstätte begleiten. Und noch im August werde ich das Holocaust-Denkmal einer Schule in Krefeld einweihen.

Wir werden uns auf Bundesebene für eine Erhöhung der Mittel zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einsetzen. Wir werden zu diesem Schuljahr das bundesweite Programm "Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage" ausweiten. 281 Schulen nehmen bereits daran teil – und es sollen noch mehr werden.

Islamischer Religionsunterricht

Als erstes Bundesland führen wir im kommenden Schuljahr einen bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterricht ein. Das ist ein wichtiger Beitrag zur Integration der 320.000 Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens in Nordrhein-Westfalen, die sich diesen Unterricht wünschen.

Wir gehen bei der Einführung des islamischen Religionsunterrichts planvoll und schrittweise vor. Nach den Sommerferien werden die ersten 44 Grundschulen mit dem islamischen Religionsunterricht beginnen können. 40 Lehrerinnen und Lehrer werden rund 2.500 Schülerinnen und Schüler unterrichten.

Bei den Lehrkräften handelt es sich um ausgebildete Lehrerinnen und Lehrer und Islamwissenschaftlerinnen und Islamwissenschaftler, die fachlich und methodisch aus- bzw. fortgebildet sind und das Fach Islamkunde bereits seit mehreren Jahren unterrichten.

Auf einer zusätzlichen dienstlichen Unterweisung mit den Professoren Khorchide aus Münster und Uçar aus Osnabrück wurden ihnen die inhaltlichen und rechtlichen Aspekte des bekenntnisorientierten islamischen Religionsunterrichts vermittelt. Die Lehrplankommission hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Der Lehrplan wird voraussichtlich im Sommer 2013 fertig sein. Bis dahin können sich die Lehrerinnen und Lehrer an den Inhalten und Themen des Lehrplans für Islamkunde orientieren.

Das vom Landtag beschlossene Gesetz sieht vor, dass das Schulministerium bei der Einführung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts übergangsweise mit einem Beirat zusammenarbeitet. Dieser vertritt die Anliegen und Interessen der islamischen Organisationen gegenüber dem Schulministerium.

Mit der bis zum Jahr 2019 befristeten Beiratslösung folgen wir einer Empfehlung der Deutschen Islam Konferenz.

Breite Unterstützung für diese Lösung gab es in der Expertenanhörung des nordrhein-westfälischen Landtags zur Einführung des islamischen Religionsunterrichts auch von Verfassungsjuristen. Und auch auf der Integrationsministerkonferenz Anfang 2012 haben 14 von 16 Bundesländern dieses Beiratsmodell unterstützt.

Die Rolle des Beirats orientiert sich an den Verfahren zur Beteiligung der Kirchen beim evangelischen und katholischen Religionsunterricht. Die Mitglieder des Beirats sind Expertinnen und Experten für islamische Theologie und Religionsdidaktik. Sie handeln unabhängig.

Spätestens bis 2019 soll eine Lösung gefunden sein, die das Beiratsmodell ablöst und eine feste Vertretung der Muslime etabliert.

Wie man mit Blick auf Hamburg sieht, stellen sich auch andere Bundesländer der Aufgabe, die Voraussetzungen für die Anerkennung einer islamischen Religionsgemeinschaft zu schaffen. SPD und GRÜNE in NRW haben im neuen Koalitionsvertrag dieses Ziel bekräftigt. Für diesen Prozess liegt die Federführung bei der Staatskanzlei.

Aus dem Koalitionsvertrag NRW: "Ziel muss es nun sein, den islamischen Religionsunterricht im Anschluss an die bis zum 31.07.2019 befristete Beiratslösung unmittelbar über den Art. 7 Absatz 3 Satz 2 GG fortzuführen. Dazu werden wir den unterschiedlichen islamischen Verbänden einen Arbeitsprozess anbieten, der auf Gegenseitigkeit beruht und die Voraussetzungen und Möglichkeiten für die Gründung anerkannter islamischer Religionsgemeinschaften aufzeigt, damit die Voraussetzungen des deutschen Religionsverfassungsrechts erfüllt werden können.

Soweit das, was in diesem Schuljahr neu beginnt. Abschließend gebe ich Ihnen einen Ausblick auf zwei wichtige Gesetzesvorhaben, an denen mein Haus intensiv arbeitet.

Grundschulen in NRW: wohnungsnah und hochwertig

Die rückläufigen Schülerzahlen bekommen die Grundschulen besonders deutlich zu spüren. Verständlich ist der Wunsch der Eltern, auch kleine Schulstandorte zu erhalten. Doch darf dabei die Qualität nicht auf der Strecke bleiben. Dieses Spannungsfeld verlangt differenzierte Lösungen.

Im Schulkonsens haben wir beschlossen, kleine wohnungsnahe Grundschulstandorte möglichst zu erhalten. Im Dezember des vergangenen Jahres habe ich ein entsprechendes Konzept zur Sicherung einer qualitativ hochwertigen und wohnungsnahen Schulversorgung im Grundschulbereich vorgelegt. Auf der Grundlage dieses Konzepts hat mein Haus den Entwurf eines 8. Schulrechtsänderungsgesetzes erarbeitet. Die Verbändebeteiligung ist abgeschlossen.

Unmittelbar nach der Sommerpause werden wir den Gesetzentwurf dem Landtag zuleiten, damit das Gesetz zum Schuljahr 2013/14 in Kraft treten kann. Die Schulträger können sich dann rechtzeitig auf die Umsetzung einstellen. Der Gesetzentwurf stellt die Weichen für eine Verbindung der beiden Ziele: Pädagogisch sinnvolle sowie schulorganisatorisch machbare Schulangebote sollen nicht im Widerspruch stehen müssen zu einer wohnungsnahen Schulversorgung. Eine gerechte Klassenbildung soll auf der Basis insgesamt kleinerer Klassen zustande kommen. In dieses Konzept investieren wir 1.700 zusätzliche Stellen aus der Demografie, also 85 Millionen Euro.

Für eigenständige Standorte gilt eine Mindestschülerzahl von 92 Schülerinnen und Schülern. Die letzte Schule in einer Kommune wird darüber hinaus besonders geschützt, hier gilt eine Mindestschülerzahl von 46. Auch für die Fortführung von Teilstandorten gilt grundsätzlich die Mindestgröße von 46 Schülerinnen und Schülern. In Ausnahmefällen kann jedoch die obere Schulaufsicht auch die Fortführung kleinerer Teilstandorte genehmigen.

Mit dem neuen Grundschulkonzept werden wir auch in Zukunft dem Prinzip "Kurze Beine – Kurze Wege" Geltung verschaffen können. Unser Ziel ist, die Qualität des Grundschulangebots auf hohem Niveau zu sichern. Und wir schaffen die Voraussetzung dafür, ein dauerhaft finanzierbares wohnungsnahes Schulangebot auch bei weiter zurückgehenden Schülerzahlen zu erhalten.

Große Herausforderung Inklusion

Wir befinden uns auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem, in dem Kinder und Jugendliche mit und ohne Behinderung gemeinsam lernen können.

Wir haben den gemeinsamen Unterricht in den vergangenen Jahren kontinuierlich ausgebaut. Zurzeit besuchen mehr als 21 Prozent der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf allgemeine Schulen. Dies wird mit insgesamt 1.215 zusätzlichen Stellen unterstützt, von denen mehr als die Hälfte in den vergangenen zwei Jahren hinzu gekommen sind. Dazu gehören auch 53 bei den Schulämtern angesiedelte Stellen, mit denen wir die Koordinierung des örtlichen Inklusionsprozesses unterstützen.

Am 3. Juli 2012 hat das Kabinett den Aktionsplan "Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv" beschlossen. Einen Tag später hat der nordrhein-westfälische Landtag den Antrag der Fraktionen von SPD und BÜNDNIS 90/Die GRÜNEN mit dem Titel "Zusammenlernen – zusammenwachsen. Eckpunkte für den Weg zur inklusiven Schule in NRW" verabschiedet.

Zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen Nordrhein- Westfalens erarbeitet das Schulministerium zurzeit eine Schulgesetznovelle, in deren Folge auch ein verlässliches Konzept zur Ressourcensteuerung vorgelegt wird.

Wir wollen, dass Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen das Recht erhalten, in einer allgemeinen Schule zu lernen. Unser Ziel ist, dass gemeinsames Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Behinderungen zum Normalfall wird. Eltern sollen aber auch weiterhin die Förderschule wählen können, sofern sie diese für ihr Kind vorziehen und ein entsprechender Bedarf an Förderschulen vorhanden ist. Von Landesseite sollen also keine Förderschulen mit bestimmten Schwerpunkten abgeschafft werden.

Wir folgen damit dem in einem großen Konsens gefassten Landtagsbeschluss aus dem Jahre 2010 und halten ihn für richtig. Entscheidend sind der Elternwille und der geordnete Schulbetrieb.

Ich bin sehr froh, dass die Regierungsfraktionen und das Kabinett klare Grundlagen geschaffen haben. Die Arbeit an der Ausgestaltung dieses Konzeptes hat für mich allerhöchste Priorität.

Mir ist noch einmal wichtig zu betonen, dass Inklusion ein Prozess ist. Er kann nicht auf Knopfdruck realisiert werden. Deshalb werden wir auf dem Weg zu einem inklusiven Schulsystem weiter mit Sorgfalt und Umsicht vorgehen und durch eine Weiterführung des Gesprächskreises Inklusion alle Beteiligten einbinden. Das neue Schuljahr ist ein Schuljahr des Aufbruchs. Der Schulkonsens wirkt. Weitere Weichenstellungen sind in Arbeit.

Wir wollen die Chancengerechtigkeit und die Leistungsfähigkeit unserer Schulen verbessern. Unsere Schulen sollen Lern- und Lebensorte sein, an denen Kinder und Jugendliche individuell gefördert werden und ihre Talente entfalten können. Wir brauchen ihre Potenziale für die Zukunft unseres Landes. Das ist die gemeinsame Klammer unserer Vorhaben.

Dabei setze ich weiterhin auf eine politische Kultur des Dialogs mit allen am Schulleben Beteiligten. So habe ich die Bildungskonferenz für Oktober eingeladen, um ein erstes Fazit zu ziehen und weitere Schritte zu beraten.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!


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