Runder Tisch zum Thema "Deutsch auf dem Schulhof"
"Von einer gesetzlich verordneten Deutsch-Pflicht auf dem Schulhof wurde einmütig abgeraten", fasste Kultusminister Helmut Rau MdL das Ergebnis eines Runden Tisches zum Thema "Deutsch auf dem Schulhof" zusammen. Vertreterinnen und Vertreter der Schüler- und Elternschaft, verschiedener Verbände und Ministerien, der Kirchen und weiteren Organisationen und Institutionen sowie die Ausländerbeauftragten des Landes und der Kommunen hatten sich auf Einladung des Ministers am Montag (20. Februar) im Neuen Schloss in Stuttgart ausgetauscht.
20.02.2006 Baden-Württemberg Pressemeldung Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg"In den Schulen muss diskutiert werden, was in den Pausen stattfinden soll und was nicht", bilanzierte Kultusminister Helmut Rau MdL das Gespräch am Runden Tisch. Die Diskussionsteilnehmer sprachen sich überwiegend gegen ein Verbot von anderen Sprachen auf dem Schulhof aus. Eine Verordnung des Landes hierzu sei nicht hilfreich. Allerdings müsse, so der Runde Tisch einhellig, die Schule dann handeln, wenn Herkunftssprachen als Mittel zur Ausgrenzung anderer Schülerinnen und Schüler oder zur Beschimpfung von Lehrkräften und Mitschülerinnen und Mitschülern verwendet werde. Das Schulgesetz für baden-württembergische Schulen legt die Regelungen zur Schul- und Hausordnung in die Verantwortung der schulischen Gremien.
Einhellig betonten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer, dass die Sprachförderung für deutsche Kinder und für Kinder mit Migrationshintergrund in Kindergarten und Schule verstärkt werden müsse.
Mit dem Runden Tisch griff Rau den Vorschlag aus der Regierungserklärung des baden-württembergischen Ministerpräsidenten Günther H. Oettinger MdL vom 1. Februar auf. "Sprache ist der Schlüssel zur Bildung", betonte Rau die Notwendigkeit eines gemeinsamen Austauschs. Die Anwendung der Sprache habe eine zentrale Bedeutung für den Spracherwerb und sei somit das vorrangige Medium, das Lernen erst ermögliche. Deshalb müsse die Sprachförderung bereits im Vorschulalter beginnen und mit der Einschulung durchgehend fortgeführt werden.
"Deutschkenntnisse und sprachliche Kompetenzen zu vermitteln ist als integrativer Bestandteil in den Bildungsplänen des Landes vorgesehen", so Rau weiter. Den Schülerinnen und Schülern mit Migrationshintergrund sollen gleiche Bildungschancen wie den deutschen Kindern und Jugendlichen ermöglicht werden. Dies sei das erklärte Ziel der Integrationspolitik der Landesregierung.
In der Diskussionsrunde wurde deutlich, dass das Einbeziehen der unterschiedlichen Muttersprachen der Kinder und Jugendlichen in den Schulalltag auch eine Wertschätzung und Öffnung gegenüber anderen Kulturen ermöglicht. Die kulturelle Vielfalt, die Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Nationalitäten und aus verschiedenen Kulturkreisen kommend in die Schulen einbringen, wird von den Schulen als Auftrag zur schulischen und damit gesellschaftlichen Integration gesehen. Andere Familiensprachen, generell die Mehrsprachigkeit von Kindern und Jugendlichen, werden als Potenzial für gelingende Bildungsbiografien gesehen und gefördert.
Eine so genannte Deutsch-Pflicht auf dem Schulhof könnte Kindern und Eltern mit Migrationshintergrund den Eindruck vermitteln, dass ihre Herkunftssprache nur eine geringe Wertschätzung erfährt. Im Gremium wurde auf die wissenschaftliche Forschung hingewiesen, die zeige, dass die gute Beherrschung der Erstsprache von entscheidender Bedeutung für die Entwicklung einer weiteren Sprache sei.
Außerdem solle, so der Runde Tisch, das kulturelle und sprachliche Vermögen der Kinder nicht deutscher Herkunftssprache in unsere Gesellschaft stärker eingebracht werden. Kulturelle und sprachliche Unterschiede sollten auch als Ressource für Schule und Gesellschaft gesehen werden.
Die aktuelle Debatte in Schulen und in der Gesellschaft hat ihren Anlass in einem Artikel einer türkischen Tageszeitung, der am 19. Januar 2006 erschien. Bereits im März 2005 haben sich Lehrer, Schüler und Eltern der Berliner Hoover- Realschule einstimmig darauf geeinigt, dass die Schulsprache deutsch in der Hausordnung festgeschrieben sein soll. Nicht nur im Unterricht, sondern auch auf dem Schulhof, bei Wandertagen oder auf Klassenfahrten soll die deutsche Sprache von allen Schülerinnen und Schülern der Schule verwendet werden.
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