Bildungspolitik NRW

Schulkonsens in NRW

20.07.2011 Artikel

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In dem am 19.7.2011 getroffenen "Schulkonsens NRW" sind nach einer Information aus der Landtagsfraktion die Grünen u.a. folgende Aspekte von Bedeutung:

  1. Die Verfassungsgarantie für die Hauptschule fällt weg. Stattdessen soll es heißen: "Das Land gewährleistet in allen Landesteilen ein ausreichendes und vielfältiges öffentliches Bildungs-und Schulwesen, das ein gegliedertes Schulsystem, integrierte Schulformen sowie weitere andere Schulformen umfasst."
  2. Es können alle bisherigen Schulformen weiter angeboten werden, je nach Elternwahlverhalten und den Ergebnissen kommunaler Entscheidungsprozesse. Die neu hinzukommende Schulform heißt nicht "Gemeinschaftsschule" sondern "Sekundarschule" und ist auch konzeptionell im Rahmen der Kompromissfindung etwas anders ausgefallen, als ursprünglich geplant (siehe 5.)
  3. Die schulpolitischen Verabredungen sollen bis 2023 gelten und nicht einseitig aufgekündigt werden.

Anmerkungen:

Da eine solche partei- und fraktionsübergreifende "Verständigung" hoffentlich auch dazu führt, dass in anderen Bildungsbereichen langfristige Entwicklungen ermöglicht und nicht mehr Bildungspolitik nach Legislaturperioden und Kassenlage erfolgt, könnte dies ein gute Grundlage auch für den Elementarbereich des Bildungswesenes in NRW sein, zumal auch alle Fraktionen das bisherig geltende Ausführungsgesetz verändert wissen möchten.


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