Integrierte Regelausbildung startet zum Schuljahr 2027/28
Bremen stellt die Erzieher:innenausbildung neu auf: Ab dem Schuljahr 2027/28 verbindet die Integrierte Regelausbildung (InRa) Unterricht und Praxis von Beginn an. Damit endet das bisherige Modell aus zwei vollschulischen Ausbildungsjahren und einem anschließenden einjährigen Berufspraktikum.
30.10.2026 Bremen Pressemeldung Bremen Senator für Kinder und BildungKinder- und Bildungssenator Mark Rackles betont: "Mit InRa machen wir die Erzieherinnen- und Erzieherausbildung praxisnäher und stellen die Weichen für die zukünftige Fachkräftegewinnung. Theorie und Praxis gehören von Anfang an zusammen. Gleichzeitig gilt: Eine Ausbildungsreform muss neue Wege eröffnen, ohne bewährte Wege zu verbauen. Deshalb sichern wir den Übergang verlässlich ab und ermöglichen, dass berufsbegleitende Angebote fortgeführt werden können. Die privaten Fachschulen sind dabei unverzichtbare Partnerinnen, um qualifizierte Fachkräfte für unsere Kitas zu gewinnen."
Für die privaten Fachschulen schafft der Senator für Kinder und Bildung deshalb Übergangsregelungen. Damit können auch die Maßnahmen, die mit der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher verbunden sind, planmäßig stattfinden. Dazu zählen beispielsweise Qualifizierungen im Rahmen des ESF+-Programms "Wege in Beschäftigung".
Zusätzliches Übergangsjahr für private Fachschulen
Die Umstellung auf InRa bringt für die privaten Fachschulen organisatorische Veränderungen mit sich. Dazu gehören die Anpassung ihrer Bildungsgänge und die für eine Förderung erforderlichen Zertifizierungen. Um diesen Übergang gut vorzubereiten, erhalten das Paritätische Bildungswerk Bremen (PBW) und das Institut für Berufs- und Sozialpädagogik (ibs) die Möglichkeit, 2027 als Ergänzungsschulen einen weiteren, letzten berufsbegleitenden Ausbildungsjahrgang nach ihren bisherigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zu beginnen.
Die Übergangsregelung ermöglicht es den Schulen, ihre Angebote verlässlich zu planen und die Umstellung auf InRa zum Schuljahr 2028/29 vorzubereiten. Der Senator für Kinder und Bildung begleitet die hierfür erforderlichen Schritte. An den öffentlichen Fachschulen startet die Integrierte Regelausbildung bereits zum Schuljahr 2027/28 auf Grundlage der neuen Fachschulverordnung. Das zusätzliche Übergangsjahr betrifft ausschließlich die genannten berufsbegleitenden Angebote der privaten Fachschulen.
Berufsbegleitende Weiterbildung bleibt gesichert
Für Interessierte, Bildungsträger und Einrichtungen bedeutet das: Die Einführung von InRa verhindert nicht, dass die Maßnahmen im Rahmen der berufsbegleitenden Weiterbildung zur Erzieherin/zum Erzieher wie geplant durchgeführt werden. Das gilt auch für die entsprechenden Angebote des ESF-Programms "Wege in Beschäftigung" in Bremen und Bremerhaven. Die jeweils geltenden Voraussetzungen für die Zulassung und Förderung bleiben unverändert.
Somit sind berufsbegleitende Wege in den Erzieherinnen- und Erzieherberuf auch während der Umstellung weiterhin möglich. Gerade für Menschen, die bereits in einer Einrichtung arbeiten oder familiäre Aufgaben übernehmen, bleiben damit die bewährten Möglichkeiten erhalten, sich berufsbegleitend zur Erzieherin/zum Erzieher weiter zu qualifizieren.
Theorie und Praxis von Beginn an verbinden
Bei InRa werden die für die staatliche Anerkennung erforderlichen Praxiszeiten vollständig in die fachschulische Ausbildung integriert. Das bisher anschließende Berufspraktikum wird damit Bestandteil des Ausbildungsgangs. Die neue Verordnung für die Fachschule Sozialwesen schafft einen gemeinsamen Rahmen für die Ausbildung in Sozialpädagogik und Heilerziehungspflege. Neben der Vollzeitform sind auch Teilzeit- und berufsbegleitende Angebote vorgesehen.
Finanzielle Unterstützung während der Ausbildung
Fachschülerinnen und -schüler in der Integrierten Regelausbildung können bei Vorliegen der jeweiligen Fördervoraussetzungen durch das Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG) unterstützt werden. Bei einer Weiterbildung in Vollzeit umfasst dies auch einen Beitrag zum Lebensunterhalt. Auch bei berufsbegleitenden InRa-Weiterbildungsformaten kann eine Förderung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren nach dem AFBG möglich sein. Entscheidend sind neben den individuellen Voraussetzungen die konkrete Ausgestaltung und die Förderfähigkeit des jeweiligen Bildungsgangs. Für entsprechende förderfähige berufsbegleitende Angebote kommen zudem Förderungen über das Qualifizierungschancengesetz oder einen Bildungsgutschein der Agentur für Arbeit beziehugweise des Jobcenters in Betracht. Welches Förderinstrument im Einzelfall genutzt werden kann, richtet sich nach den jeweiligen Förderbedingungen.
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