Hamburg

Hamburgisches Hochschulgesetz wird weiter modernisiert

Der Hamburger Senat hat einen Gesetzentwurf zur Verbesserung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte und zur gezielten Nachsteuerung beim Bachelor-Master-Studiensystem beschlossen. Ziel ist, mehr Berufstätigen den Zugang zu Bildungs- und Aufstiegschancen zu gewähren sowie die Bedingungen in Studium und Lehre zu verbessern. Die Neuregelungen sollen am 15. Juli 2010 in Kraft treten und damit bereits für das kommende Wintersemester 2010/11 wirksam werden.

07.06.2010 Pressemeldung Behörde für Wissenschaft, Forschung und Gleichstellung Hansestadt Hamburg

Der Gesetzentwurf greift einen Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) aus dem Jahr 2009 bzw. eine Neufassung der KMK-Ländergemeinsamen Strukturvorgaben vom Februar 2010 auf und nimmt die hierfür erforderlichen Änderungen am Hamburgischen Hochschulgesetz und am Hochschulzulassungsgesetz vor.

Verbesserung des Hochschulzugangs für beruflich Qualifizierte

Ziel der Neuregelungen ist es, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und hochschulischer Bildung zu erhöhen. Beruflich Qualifizierte, die eine Aufstiegsfortbildung durchlaufen haben, erhalten danach künftig eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung und werden somit Abiturienten gleichgestellt. Hierunter fallen insbesondere Meister und Fachwirte, aber auch Inhaber anderer Fortbildungsabschlüsse nach dem Berufsbildungsgesetz oder der Handwerksordnung. Ebenso dazu zählen Inhaber von Fachschulabschlüssen oder vergleichbaren Fortbildungsabschlüssen für Berufe im Gesundheits- und Pflegewesen sowie von Befähigungszeugnissen nach der Schiffsoffizier-Ausbildungsverordnung. Um zu gewährleisten, dass sie hinreichend über das Studienangebot und die Studienbedingungen aufgeklärt sind und somit eine informierte Studienentscheidung treffen können, werden die Hochschulen intensivierte und verpflichtende Beratungsgespräche durchführen.

Beruflich Qualifizierte, die über eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine dreijährige Berufspraxis verfügen, sind – ebenfalls unabhängig von ihrer jeweiligen fachlichen Vorbildung – zum Studium in allen Studiengängen berechtigt, für die sie eine Eingangsprüfung bestanden haben. Die erforderliche Berufspraxis kann in einem Umfang von bis zu zwei Jahren durch Zeiten der Kindererziehung und Pflegetätigkeit oder auch durch einen Wehr-, Ersatz- oder Freiwilligendienst ersetzt werden. Mit dieser Anrechnungsmöglichkeit sowie der freien Studienwahl geht der Senat zugunsten von Studieninteressierten in zwei wichtigen Punkten über den KMK-Beschluss von 2009 hinaus.

Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: "Durch die Gesetzesänderung werden alle Meister, Fachwirte und Inhaber gleichwertiger Fortbildungsabschlüsse künftig über die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung verfügen. Bei der Wahl eines Studiengangs sind sie fachlich nicht mehr auf ihre Vorbildung festgelegt. Auch Studienwillige mit abgeschlossener Berufsausbildung und mindestens dreijähriger Berufserfahrung können in Hamburg ein Studienfach ihrer Wahl belegen, wenn sie ihre Studierfähigkeit in einer Eingangsprüfung nachweisen. Durch Beratungsgespräch bzw. Eingangsprüfung wollen wir sicherstellen, dass kein Bewerber mit falschen Erwartungen ein Studium angeht. Ich gehe davon aus, dass die meisten Bewerber ein Studium wählen werden, das auf ihre Vorbildung aufbaut. Entscheidend für mich ist aber das Signal, das wir mit der Neureglung geben: Beruflich Qualifizierte haben grundsätzlich die Möglichkeit, ein Studium ihrer Wahl aufzunehmen."

Bereits in der geltenden Fassung ermöglicht das Hamburgische Hochschulgesetz Absolventen fachspezifischer Fortbildungsprüfungen, ein auf ihre Vorbildung bezogenes Studium aufzunehmen. Damit hat das Hamburgische Hochschulgesetz die mit dem KMK-Beschluss bezweckte Öffnung der Hochschulen in wesentlichen Punkten schon vollzogen. So gab es im zurückliegenden Jahr 2009 rund 270 Studienanfänger im ersten Hochschulsemester mit beruflich erworbener Hochschulzugangsberechtigung.

Weiterentwicklung des Bachelor-Master-Studiensystems

Im Februar 2010 hat die KMK die "Ländergemeinsamen Strukturvorgaben für die Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen" sowie die "Rahmenvorgaben für die Einführung von Leistungspunktsystemen und die Modularisierung von Studiengängen" angepasst. Der Hamburger Senat hat beschlossen, den hierdurch eröffneten Gestaltungsspielraum für gezielte Verbesserungen an den Bachelor-Master-Strukturen zu nutzen sowie auch im Sinne des Hamburger "Bologna-Memorandums" beim Studiensystem nachzusteuern.

Folgende Maßnahmen sind vorgesehen:

  • Studien- und Prüfungsleistungen beim Hochschulwechsel sind anzuerkennen, wenn keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Ausbildungen bestehen ("Beweislast" liegt nunmehr bei der aufnehmenden Hochschule).
  • Verbesserte Anrechnung außer-hochschulisch erworbener Fähigkeiten in einem Umfang von bis zur Hälfte der zu erbringenden Studienleistungen.
  • Vorläufige Zulassung zum Masterstudium auch in dem Fall, dass bei Bewerbungsschluss – wie es in der Praxis häufig vorkommt – das Zeugnis über den Bachelor-Abschluss noch nicht vorgelegt werden kann.
  • Flexibilisierung des Zugangs zu künstlerischen und weiterbildenden Masterstudiengängen, indem in besonderen Fällen der erste Hochschulabschluss durch eine Eingangsprüfung ersetzt werden kann.
  • Ein Studiengangwechsel nach einer endgültig nicht bestandenen Prüfung ist innerhalb der gleichen Fachrichtung möglich, wenn das nicht bestandene Modul nicht Teil des neu gewählten Studiengangs ist.
  • Reduzierung von Prüfungslasten: Hochschulen werden ermächtigt festzulegen, welche Module mit Noten zu bewerten sind, ob mehrere Module mit einer einzigen Prüfung abgeschlossen werden können oder ob ein erfolgreicher Abschluss auch auf andere Weise als durch eine Prüfung erreicht werden kann.
  • Gleichstellung von Juniorprofessoren sowie Habilitierten mit Professoren und Hochschuldozenten in ihrer Berechtigung, Prüfungen abzunehmen.

Außerdem wird den Hochschulen ermöglicht, anstelle der Programmakkreditierung, nach der jeder einzelne Studiengang zu akkreditieren ist, hochschuleigene Qualitätssicherungssysteme einzuführen. Diese Öffnung soll es ermöglichen, den teilweise beklagten hohen Verwaltungsaufwand im Bereich der Programmakkreditierungen mittel- und langfristig zu reduzieren.

Wissenschaftssenatorin Dr. Herlind Gundelach: "Durch diese konkreten Maßnahmen wollen wir die Studien- und Lehrbedingungen an den Hochschulen weiter verbessern sowie den Grad der Durchlässigkeit und Mobilität in Studium und Weiterbildung erhöhen. Die Ziele des "Bologna"-Prozesses, eine weitreichende Vergleichbarkeit und Vereinbarkeit von Studienprogrammen bzw. Studienleistungen im Europäischen Hochschulraum herbeizuführen, werden so neu fokussiert und gefördert. Mit den Neuregelungen, insbesondere zur Anerkennung und Anrechnung von Leistungen sowie zur Gestaltung von Prüfungen, wollen wir die Hochschulen in die Lage versetzen, die Studierbarkeit von Bachelor-/Master-Studiengängen im Sinne des ´Hamburger Memorandums` vom Juli 2009 zu optimieren. Die Hochschulen haben inzwischen Verfahren zur Umsetzung des Memorandums installiert und werden mir erstmalig Ende Juni 2010 über die geplanten weiteren Schritte der Reform sowie bereits vorliegende Ergebnisse berichten."


Schlagworte

Keine Kommentare vorhanden

Sie sind derzeit nicht angemeldet. Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich vorab bei uns registrieren. Alternativ können Sie sich über Ihren Facebook-Account anmelden.
Anmelden