Erasmus+: Jahresarbeitsprogramm für 2021 angenommen
Die EU-Kommission hat Ende März das erste Jahresarbeitsprogramm für den Start des neuen Erasmus+-Programms (2021-2027) angenommen. Insgesamt stehen für die siebenjährige Laufzeit 28,4 Mrd. Euro zur Verfügung, mit denen Lern- und Arbeitsmobilität von Personen sowie Projekte der grenzüberschreitenden Bildungszusammenarbeit gefördert werden.
20.04.2021 Bundesweit Pressemeldung DIHK - Deutscher Industrie- und HandelskammertagDavon fließen knapp 4,383 Milliarden Euro in die europaweite Mobilität und Austauschmaßnahmen in der Beruflichen Bildung. Sobald es die epidemiologische Lage wieder zulässt, können auch Auszubildende und Absolventen einer betrieblichen Ausbildung sowie Berufsbildungspersonal wie betriebliche Ausbilder eine von Erasmus+ finanzierte Lern- und Arbeitserfahrung im EU-Ausland absolvieren. Unternehmen können dann bei ihren Auslandsaktivitäten und im Umgang mit ausländischen Kunden von solchen auslandserfahrenen und fremdsprachenversierten Fachkräften profitieren.
Die Annahme des Jahresarbeitsprogramms 2021 hat auch den Weg für die neuen Erasmus+-Förderanträge bereitet. Entsendungswillige Unternehmen in Deutschland müssen bei der im Bundesinstitut für Berufsbildung angesiedelten deutschen nationalen Erasmus+-Agentur (NA beim BIBB) ihre Förderanträge für Reise- und Aufenthaltskosten einreichen. Wie hoch die finanzielle Förderung ausfällt, hängt vom Gastland und von der Dauer des Aufenthalts ab. Bewerbungsfrist für diese erste Antragsrunde ist der 12. Mai 2021. Die NA bietet Antragsberatung und auch eine Vorprüfung der Antragsskizze an. Alternativ besteht für interessierte Unternehmen auch die Möglichkeit einem nationalen Mobilitätskonsortium beizutreten, um Teilnehmende zu entsenden.
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