Der Deutsche Hochschulverband (DHV) hat Vorschläge zur Neuordnung der W-Besoldung unterbreitet. "Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 14. Februar 2012, das die hessische W2-Besoldung als ,evident amtsunangemessen´ und damit verfassungswidrig erklärt, besitzt nach Auffassung des Hochschulverbandes, der die Klage initiiert und begleitet hat, eine politische Bindungswirkung und materiell-rechtliche Ausstrahlungskraft auf alle Bundesländer und den Bund", so DHV-Präsident, Professor Dr. Bernhard Kempen.
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07.03.2012
Pressemeldung
Deutscher Hochschulverband (DHV)