Der Minister für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Prof. Dr. E. Jürgen Zöllner, begrüßt das heute veröffentlichte Urteil des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz. Demnach bestätigten die Richter in Koblenz die Einführung von Studiengebühren für Senioren, die das 60. Lebensjahr vollendet haben und wiesen damit die Klage eines 64-jährigen Beschwerdeführers, der als ordentlicher Studierender an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz immatrikuliert ist, zurück.
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10.01.2005
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Rheinland-Pfalz (bis 11/06)