Bildungsgutscheine sollen die Qualität öffentlich geförderter Weiterbildung erhöhen, die Transparenz des Weiterbildungsmarktes verbessern und die Wahlmöglichkeiten potentieller Weiterbildungsteilnehmer/innen vergrößern: Mit den seit 1. Januar 2003 von den Arbeitsagenturen ausgegeben Bildungsgutscheinen haben arbeitslose oder von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen nun die Möglichkeit, ihre Weiterbildung selbst(ständiger) in die Hand zu nehmen. Mit dem Gutschein in der Hand, der u.a. die zwischen Bildungssuchenden und Arbeitsagentur verbindlich festgelegten Qualifikationsziele und -inhalte sowie die Dauer der Weiterbildung beschreibt, können sich seine Besitzer/innen selbst auf dem Weiterbildungsmarkt umtun und ihn bei Bildungsanbietern einlösen, die zugelassen\* sind und deren Angebote den individuellen Bildungsbedürfnissen passgenau entsprechen. Der Zeitraum für die Einlösung der Bildungsgutscheine ist allerdings begrenzt: Seine Gütigkeit erlischt in der Regel nach drei Monaten. Inhaber/innen eines Bildungsgutscheins scheinen sich mit diesen neuen Möglichkeiten jedoch (noch) schwer zu tun: Nach einer internen Übersicht der Bundesagentur für Arbeit wurden mehr als 18 Prozent der bisher ausgegeben Gutscheine durch Zeitablauf oder Stornierung nicht eingelöst.
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09.09.2004
Pressemeldung
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)