Das Kabinett hat heute eine neue Lernmittelverordnung zur Anhörung freigegeben. Danach sollen künftig nicht nur Schulbücher, Arbeitshefte und Kopien, sondern alle den Schulbüchern gleichgestellte Druckerzeugnisse kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Das bedeutet, dass auch zum Beispiel Atlanten, Wörterbücher, Textsammlungen, Formelsammlungen oder andere Nachschlagewerke unter die Lernmittelfreiheit fallen.
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18.12.2012
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Kultus