Die Anwendung der so genannten Landeskinderregelung soll zunächst zurückgestellt werden. Darauf haben sich die Landesregierung und die Regierungsfraktion vor dem Hintergrund des zu erwartenden Hochschulpakts 2020 verständigt. Die Zustimmung des Parlaments bei der morgigen Beschlussfassung über das "Erste Landesgesetz zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften" vorausgesetzt, solle die Regelung nur dann greifen, wenn als Folge der Einführung von Studiengebühren in anderen Ländern die Zahl der Studierenden an rheinland-pfälzischen Hochschulen in einem solchen Ausmaß ansteige, dass die Qualität der Ausbildung gefährdet sei.
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06.12.2006
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, Rheinland-Pfalz