Die GEW fordert Nachbesserungen bei der geplanten Änderung des nordrhein-westfälischen Schulrechts nach dem Kopftuch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Der Gesetzgeber, so die Auffassung der GEW, entzieht sich seiner Verantwortung, wenn Schulen beurteilen sollen, ob eine muslimische Pädagogin mit Kopftuch den Schulfrieden stört oder nicht. Die Streichung des Privilegs der Darstellung christlicher und abendländischer Bildungs- und Kulturwerte aus dem Schulgesetz, so die Gewerkschaft, sei konsequent, reiche aber als Lösung nicht aus.
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12.05.2015
Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen