Landeselternrat zur Frühjahrsplenartagung des Bundeselternrates in Finsterbergen / Thüringen

Am Wochenende vom 30.05. bis 01.06.2008 trafen sich Vertreter des Landeselternrates des Landes Sachsen-Anhalt zur Frühjahrsplenartagung des Bundeselternrates im thüringischen Finsterbergen. Zu den Vertretern aus Sachsen-Anhalt gehörten neben dem Vorsitzenden, Karsten Bucksch, auch Nicole Schertling (Grundschulen), Jens Sperlich (Sekundarschulen), Kerstin Fiedler (Förderschulen), Steffi John (Berufsbildende Schulen) und Thomas Stegemann (Gesamtschulen). Weiterhin waren auch die BER-Mitglieder zur Verabschiedung eingeladen, die nicht mehr als Delegierte des Bundeselternrates gewählt wurden. So wurden Annegret Schwarz und Elke du Bois verabschiedet.

09.06.2008 Sachsen-Anhalt Pressemeldung Landeselternrat Sachsen-Anhalt

Am Samstag standen drei Vortragsveranstaltungen auf der Tagesordnung. Zuerst ging es im Vortrag von Stefanie und Wolfgang Vogelsaenger von der IGS Göttingen um die "Individuelle Förderung an der Ganztagsschule – eigenverantwortliches Lernen". Darin wurden eindrucksvolle Einblicke in die Organisation individuellen Lernens in einer Schule für alle gegeben. Dabei ging es im Besonderen um das Lernen, aber nicht nur mit dem Kopf, bei dem der einzelne Schüler mit allen seinen Facetten im Mittelpunkt steht. Weitere Informationen finden Sie unter www.igs-goettingen.de.

Im Anschluss referierte Hartmut Börner vom Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM) zum Thema "Wer macht Schule klug? Was macht Schüler klug?" – Gelingensbedingungen für effektives Lernen aus der Sicht der Unterrichts- und Hirnforschung (www.thillm.de).

Im dritten Vortrag von Frau Prof. Dr. Ada Sasse, Humboldt-Universität Berlin zum Thema "Der Thüringer Bildungsplan für Kinder bis 10 Jahre – ein Beitrag zur frühkindlichen Bildung" wurden die Grundorientierungen für einen Bildungsplan in Thüringen beschrieben, die ab dem kommenden Schuljahr 2008/2009 für alle Einrichtungen für Kinder im Alter bis zehn Jahre verbindlich eingeführt werden.

Die Grundorientierung umfasst:

  • a) keine Beschreibung von Ansprüchen an Kinder; stattdessen: Beschreibung der Ansprüche von Kindern auf Bildung
  • b) Konzeptneutralität
  • c) keine Zuordnung konkreter Bildungsvorstellungen zu konkreten Bildungsinstitutionen

Unter www.thueringer-bildungsplan.de finden Sie weitere Informationen zu diesem Thema.


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