Wissenschaftsminister Thomas Goppel zu Beginn des Wintersemesters 2005/2006

Für das kommende Studienjahr haben wir uns viel vorgenommen: Im ersten Halbjahr 2006 soll das neue Hochschulrecht und damit die umfassendste Änderung der gesetzlichen Grundlagen für die bayerischen Hochschulen seit 30 Jahren in Kraft treten.

18.10.2005 Bayern Pressemeldung Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst

Hierzu werden wir auch einen Vorschlag für gesetzliche Regelungen zur Einführung von Studienbeiträgen zum Sommersemester 2007 vorlegen. Die Verhandlungen mit den einzelnen Hochschulen zum Abschluss von Zielvereinbarungen wollen wir spätestens bis Mitte nächsten Jahres abschließen. Das Fundament für große organisatorische Freiräume sowie für bayernweite Struktur- und Profilbildungsmaßnahmen unserer Hochschulen haben wir gelegt. Das Innovationsbündnis gibt den Hochschulen die notwendige finanzielle Planungssicherheit. Jetzt geht es in die entscheidende Phase der konkreten Ausgestaltung.

1. Neues Hochschulrecht

Mit dem neuen Hochschulrecht fällt der Startschuss für ein völlig neues, partnerschaftliches Verhältnis zwischen Staat und Hochschulen. In keinem Bereich ist so viel Bewegung wie an den Hochschulen und in der Wissenschaft, die sich dem scharfen internationalen Wettbewerb stellen müssen. Aufgrund einer globalisierten Wissenschaftswelt werden die Innovationszyklen immer kürzer, das verfügbare Wissen nimmt explosionsartig zu. Um die hohe, in allen Rankings bestätigte Qualität von Forschung und Lehre an unseren Hochschulen zu sichern und auszubauen, werden die Hochschulen künftig weitgehende Freiräume und ein modernes Instrumentarium haben, das es ihnen ermöglicht, rasch und effektiv zu handeln.

Derzeit erhalten wir die Stellungnahmen der Hochschulen und anderer Organisationen zu unseren Gesetzentwürfen. Bevor wir die Reform in den Landtag einbringen, wird sich Ende November das Kabinett mit dem Ergebnis dieser Anhörung befassen. In den letzten Wochen haben wir in zahlreichen Gesprächen viel Zustimmung von Seiten der Hochschulen für das neue Recht und seine Ziele erfahren. Dass bei einem umfangreichen Vorhaben an der einen oder anderen Stelle Erörterungsbedarf besteht, ist selbstverständlich. Wir werden in den nächsten Monaten im parlamentarischen Verfahren intensiv diskutieren, um zu den besten Lösungen zu kommen.

Zu den wesentlichen Inhalten der Hochschulreform 2006: Aus der Detailsteuerung wird sich der Staat komplett zurückziehen. Im Gegenzug erhalten die Hochschulen mehr Selbstverantwortung für ihre Profilbildung und für die Qualitätssicherung. Bei der Neugestaltung der Aufgabenteilung und der Organisation der Hochschulen geht es darum, die Entscheidungsfähigkeit innerhalb der Hochschulen zu stärken.

Unsere Gesetzesvorlage sieht eine Stärkung der Hochschulleitung vor, damit sie rasch und effektiv handeln kann. Es wird eine neue Qualität der zielgerichteten Diskussion innerhalb der Hochschule darüber geben, wo die Hochschule ihre Zukunft sieht. Der Präsident wird künftig noch mehr die Verantwortung dafür tragen, dass sich die Hochschule mit einem eigenen, unverwechselbaren Profil positioniert. Die Dekane, die bisher beratende Mitglieder im Senat waren, unterstützen künftig die Hochschulleitung in der Erweiterten Hochschulleitung und erhalten mehr Kompetenzen. Damit möchten wir sicherstellen, dass die Belange von Forschung und Lehre sowie der Sachverstand der einzelnen Fakultäten noch unmittelbarer zum Tragen kommen. Der Senat wird verkleinert. Dadurch wollen wir die Entscheidungsfähigkeit und Effizienz seiner Arbeit stärken und zugleich auch den Blick der Mitglieder des Senats auf das Ganze schärfen. Für die Zukunft unserer Hochschulen wünsche ich mir, dass sich jeder Professor, jede Professorin noch aktiver in die Hochschule und deren Entwicklung einbringt.

Die gewählten Mitglieder des Senats gehören künftig dem neu konzipierten Hochschulrat an, der eine zentrale Stellung als Entscheidungs- und Kontrollgremium hat. Seine Aufgaben sind vor allem die Entscheidung über die Grundordnung und die Wahl des Vorsitzenden der Hochschulleitung. Die Frage, wie sich der Hochschulrat im Einzelnen zusammensetzen soll, in welchem Verhältnis also interne Mitglieder und hochschulexterne Persönlichkeiten aus Wissenschaft, Kultur, Wirtschaft und beruflicher Praxis zueinander stehen, haben wir in den letzten Monaten intensiv diskutiert. Spitzenuniversitäten in den USA und Europa haben zum großen Teil rein externe Aufsichtsorgane. Das ist unser Weg nicht. Neben den externen Mitgliedern sollen über den Senat gleichgewichtig die Mitglieder der Hochschule im Hochschulrat vertreten sein. Dieser Weg hat den Vorteil, dass sowohl die Sicht der Mitglieder der Hochschule als auch die Gesellschaft in ihrer ganzen Bandbreite mit ihrem Sachverstand in die Entscheidungsprozesse der Hochschule einbezogen werden. Das mögliche Spektrum der Hochschulräte reicht vom renommierten Wissenschaftler aus Deutschland und dem Ausland über den Inhaber eines mittelständischen Betriebs, den Vertreter eines Sozialverbands bis zum Aufsichtsratsvorsitzenden eines Konzerns.

Die Möglichkeiten, die das neue Recht den Hochschulen bei der Flexibilisierung ihrer Haushalte einräumt, sind umfassend. Sie reichen bis hin zur Einführung eines Globalhaushaltes oder zur Anwendung der Grundsätze für die Staatsbetriebe auf die Wirtschaftsführung der Hochschulen. Das bedeutet, dass die Hochschulen ohne staatliche Detailsteuerung freier im Interesse der Wissenschaft wirtschaften können. Dies wird den Hochschulen, die sich für diesen Weg entscheiden, freilich nur gelingen, wenn sie auch über ein rechnergesteuertes Kostenerfassungs- und Controllingsystem verfügen.

Mit der neuen Erprobungsklausel haben wir bundesweit die modernste und flexibelste Erprobungsmöglichkeit. Wir wollen den Wettbewerb zwischen den Hochschulen um die jeweils beste Organisationsform, für die einzelne Hochschule maßgeschneidert. Dafür eröffnet die Erprobungsklausel eine Vielfalt an Optionen für die innere Organisation der Hochschule. Damit entwickeln wir den mit der Hochschulreform 1998 eingeschlagenen Weg konsequent fort: Vor allem die Technische Universität München hat die damals eingeführte Experimentierklausel weitgehend genutzt. Die dort mit neuen Strukturen gewonnenen Erfahrungen waren aufgrund ihrer positiven Evaluierung Grundlage unserer Überlegungen zum neuen Recht.

Große Strukturänderungen kommen auch auf die Universitätsklinika zu: Bayern gibt - nach dem Modell des Klinikums rechts der Isar der Technischen Universität München - mit einem eigenen Gesetz allen Universitätsklinika die rechtliche Selbstständigkeit. Das ist ein großer Schritt und ein Novum für die bayerische Hochschulmedizin. Künftig soll ein Universitätsklinikum mit seinem Jahresumsatz von bis zu 530 Mio. Euro auf dem Gebiet der Krankenversorgung wie ein Wirtschaftsunternehmen handeln können. Leitgedanke des neuen Gesetzes ist eine erhöhte unternehmerische Freiheit des Klinikums mit einer zentralen Steuerung durch den Klinikumsvorstand und den Aufsichtsrat. Der Wegfall haushaltsrechtlicher Beschränkungen ermöglicht den Universitätsklinika, auf die wechselnden Anforderungen seitens der Gesundheitspolitik wesentlich flexibler zu reagieren. Der Gesetzentwurf der Staatsregierung führt Entscheidungsbefugnisse im Aufsichtsrat zusammen und baut staatliche Zustimmungsvorbehalte soweit wie möglich ab. Die Universitätsklinika werden Baumaßnahmen bis 3 Mio. Euro selbstverantwortlich durchführen, können auch eigene Tarifverträge schließen oder sich an Unternehmen beteiligen.

Die Hochschulmedizin steht wegen dramatischer Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt vor großen finanziellen Herausforderungen: Das ab 1. Januar 2005 in der Krankenversorgung wirksam gewordene System der "Diagnosis Related Groups (DRG)" zwingt die Klinika zu erhöhter Wirtschaftlichkeit und zu flexiblem und zeitnahem Handeln, da weder die Schwere der Erkrankung noch der Schwierigkeitsgrad der Behandlung bei der künftig pauschalen Vergütung angemessen berücksichtigt wird. Zu bedenken ist auch, dass sich gerade private Träger zunehmend in medizinischen Nischen spezialisieren, die sich wirtschaftlich rechnen. Die Universitätsklinika müssen in die Lage versetzt werden, sich rasch auf neue Marktgegebenheiten einzustellen.

2. Neuordnung, Abgleich und ständige Aktualisierung des Fächerangebots

Zweiter Schwerpunkt der kommenden Jahre ist die Modernisierung der Hochschullandschaft und der Abgleich des Fächerspektrums. Mit dem Optimierungskonzept 2008 haben wir auf der Grundlage der Empfehlungen der Mittelstraß-Kommission eine Vielzahl aufeinander abgestimmter Struktur- und Profilbildungsmaßnahmen vorgelegt, die alle Hochschulen Bayerns umfassen. Das Optimierungskonzept ist derzeit Gegenstand der Beratungen des Bayerischen Landtags. Wesentliche Elemente sind die Verankerung innovativer Organisationsstrukturen und die Abstimmung des Fächerspektrums. Außerdem soll die interdisziplinäre Zusammenarbeit innerhalb der Hochschulen ebenso wie die hochschulübergreifenden Kooperationen und die enge Zusammenarbeit mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft intensiviert werden. In Übereinstimmung mit dem Innovationsbündnis konzentriert sich das Optimierungskonzept auf einen zeitlichen Rahmen bis 2008. Strukturplanung ist ein kontinuierlicher Prozess. Deshalb werden wir den Optimierungsprozess über diesen Zeitraum hinaus fortsetzen. Die im Optimierungskonzept und im Innovationsbündnis festgelegten Ziele bilden die Grundlagen für den Abschluss von Zielvereinbarungen auf partnerschaftlicher Grundlage. Die Verhandlungen über den Abschluss von Zielvereinbarungen sollen noch in diesem Jahr beginnen, damit wir sie spätestens mit dem Inkrafttreten des neuen Hochschulgesetzes im ersten Halbjahr 2006 unterzeichnen können.

Zum Standort München:

Die Mittelstraß-Kommission hat mit Blick auf die Qualität und Größe des Wissenschaftsstandorts München eine intensive Kooperation der Universität München und der Technischen Universität München angeraten. Schon am 1. August sind die beiden Münchner Universitäten diesem Rat gefolgt und haben eine Vereinbarung zur Stärkung der Spitzenstellung des Universitätsstandorts München geschlossen. In den Wirtschaftswissenschaften, den Naturwissenschaften und der Mathematik - also den Fächern, die beide Universitäten anbieten - gibt es künftig eine gemeinsame Strukturplanung und eine abgestimmte Berufungspolitik. Bis Ende Januar nächsten Jahres erarbeiten beide Seiten gemeinsam ein auf jeweils fünf Jahre angelegtes Strukturkonzept.

Vor großen Veränderungen steht die Münchner Hochschulmedizin:

Die schon erwähnte finanzielle Situation auf dem Gesundheitsmarkt erfordert gerade am Standort München gezielte Überlegungen. Es gibt zwei eigenständige Universitätsklinika (das Klinikum der Universität München und das Klinikum rechts der Isar der Technischen Universität München). Sie verteilen sich auf drei Standorte - Großhadern, Innenstadt und rechts der Isar. Vor einem Jahr haben die Aufsichtsräte der beiden Münchner Universitätsklinika Strukturvorschläge zur Neuordnung der Münchner Hochschulmedizin beschlossen und einen Lenkungsausschuss eingesetzt, der Vorschläge zur konkreten Umsetzung und zum Zeitplan machen soll. Für November 2005 wird eine Empfehlung des Ausschusses Medizin des Wissenschaftsrats erwartet, der die bayerischen hochschulmedizinischen Einrichtungen begutachtet hat und unter anderem ein Votum zur Neuordnung der Hochschulmedizin in München vorlegen wird. Bis dahin wird auch der Bericht des Lenkungsausschuss vorliegen. Der Entwurf des neuen Universitätsklinikagesetzes schafft die rechtlichen Möglichkeiten für eine weitreichende Strukturreform am Standort München. Nach Vorliegen der beiden Voten werden wir zügig mit den beiden Klinika und Universitäten weitere Schritte erörtern und Maßnahmen zur Neuordnung der Münchner Hochschulmedizin einleiten.

3. Innovationsbündnis Hochschule 2008

Grundlage für alle Strukturmaßnahmen und dritte Säule der bayerischen Hochschulpolitik ist das im Mai unterzeichnete Innovationsbündnis 2008, das den Hochschulen eine gesicherte Planungsgrundlage für den bevorstehenden Umbauprozess bis 2008 zusichert.
  • Bundesweit einmalig ist der bayerische Hochschulpakt nicht mit Einsparverpflichtungen für die Hochschulen verknüpft.

 

  • Die Hochschulen erhalten im Doppelhaushalt 2005/2006 einen Zuwachs von insgesamt 7,2 Prozent und sind damit der Bereich mit der höchsten Steigerungsrate im laufenden Doppelhaushalt überhaupt.

 

  • Die Hochschulen ihrerseits verpflichten sich, aktiv an der Optimierung der bayerischen Hochschullandschaft mitzuwirken.

4. Verbesserung der Lehre, Bologna-Prozess

Gerade mit Blick auf die weiter stark steigenden Studierendenzahlen ist die Verbesserung der Lehre ein hochschulpolitisches Hauptanliegen. Gerade in den Studiengängen mit einer ungünstigen Betreuungsrelation, den sog. Massenfächern, müssen wir die Ausbildungssituation erheblich verbessern; besonders wichtig ist der Einsatz von Tutoren, die wir jährlich mit über 2,9 Mio. Euro unterstützen. Die Studienzeiten sind an unseren Universitäten mit 11,0 Semestern zwar deutlich kürzer als im Bundesdurchschnitt (12,1), aber immer noch zu lang. Eine weitere Verkürzung der Studienzeiten ist zu erwarten von der Erweiterung des Rechts der Hochschulen, ihre Studierenden selbst auszusuchen. Das neue Hochschulrecht setzt mit einer Neustrukturierung des Lehrangebots, der Weiterentwicklung von Eignungsfeststellungsverfahren und der konsequenten Umsetzung des Bologna-Prozesses auf eine Stärkung der Lehre. Wenn die Hochschulen jetzt auf die neuen Bachelor-Abschlüsse umstellen, denn erwarten wir, dass sie die durch kürzere Studienzeiten frei werdenden Kapazitäten gezielt für eine bessere Lehre einsetzen. Das Gesetz sieht vor, dass spätestens mit Beginn des Wintersemesters 2009/2010 die Aufnahme des Studiums in Bachelor-Studiengängen die Regel sein soll; das gilt nicht für Studiengänge, die mit einem Staatsexamen abgeschlossen werden. Alle Fraktionen im Bayerischen Landtag erinnern uns daran, dass weiterhin die Qualität beim Prozess der Umstellung auf Bachelor- und Masterstudiengänge Vorrang haben muss. Dem tragen wir Rechnung.

5. Bologna-Prozess - Akkreditierung der neuen Studiengänge auf neue Grundlage stellen

Noch eine Anmerkung zum Bologna-Prozess und der vorgesehenen Akkreditierung der neuen Bachelor- und Masterstudiengänge: Bisher, also seit 1999, haben erst rund 800 Studiengänge ein Akkreditierungsverfahren mit der derzeit üblichen Einzelakkreditierung durchlaufen. Das heißt jeder Studiengang muss solitär und komplett begutachtet werden. Deutschlandweit gibt es derzeit etwa 12.000 Studiengänge, so dass sich bis 2010 die Zahl der anstehenden Akkreditierungsverfahren um das 15-fache erhöhen müsste - und das bei durchschnittlichen Kosten pro Studiengang und Akkreditierung von 12.000 bis 15.000 Euro. Dies erscheint mir nicht realisierbar. Anhand der Zahlen sind wir klüger geworden. Deshalb kommt unser Vorschlag an die Kultusministerkonferenz, mit der Prozessakkreditierung eine echte Alternative umzusetzen: Der einzig gangbare Weg ist der Aufbau und die Überprüfung von Qualitätssicherungssystemen an den Hochschulen im Bereich der Lehre, die dann Gegenstand der Begutachtung im Akkreditierungsverfahren sind. Die Vorteile eines solchen Systemwandels liegen deutlich auf der Hand: Wir erreichen eine höhere Effizienz als bei der reinen Output-Kontrolle, beziehen die Struktur der Hochschulen mit ein, schaffen ein Qualitätsbewusstsein auf allen Ebenen und stellen damit die Akkreditierung auf eine breitere Basis. Das Thema ist sehr wichtig; Bayern geht diesen Weg voran und setzt sich für eine Umstellung der Akkreditierung ein. Eine Tagung des Bayerischen Staatsinstituts für Hochschulforschung und Hochschulplanung wird sich in etwa sechs Wochen mit dem Thema befassen. Dann werden wir der Kultusministerkonferenz auch Vorschläge machen.

6. Studienbeiträge zur Verbesserung der Lehre

Zu einer wesentlichen Verbesserung der Lehre wird die Einführung von Studienbeiträgen führen, wie sie Bayern ab dem Sommersemester 2007 erheben wird. Rechtlich sollen die entsprechenden Regelungen im neuen Bayerischen Hochschulgesetz verankert werden. In den nächsten Wochen werden wir dem Kabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf vorlegen, der dann mit Hochschulen, Studierenden und Verbänden erörtert wird. Noch in diesem Jahr arbeiten wir diese Rechtsgrundlage in den Entwurf des neuen Hochschulrechts ein. Als maximale Höhe sind 500 Euro pro Semester vorgesehen. Es soll die Möglichkeit geben, Studienbeiträge über zinsgünstige Darlehen zu finanzieren. Jeder leistungsfähige junge Mensch soll studieren können. Wir gehen davon aus, dass die Darlehen erst nach Abschluss des Studiums zu sozialverträglichen Modalitäten (insbesondere erst ab einem Mindesteinkommen) zurückzuzahlen sind. Für das Ausfallrisiko für die Darlehen bilden die Hochschulen einen aus etwa 10 Prozent des Beitragsaufkommens gespeisten "Sicherungsfonds". Daneben planen wir zur sozialen Abfederung Befreiungsmöglichkeiten in Ausnahmefällen. Studienbeiträge stehen als zusätzliche Mittel zur Verbesserung der Studienbedingungen zur Verfügung. Die Erträge aus den Studienbeiträgen bleiben voll bei den Hochschulen. Es ist garantiert, dass keine Kürzung der staatlichen Mittel an anderer Stelle erfolgt. Beides stellt das Innovationsbündnis sicher. Jeder Studierende profitiert unmittelbar von mehr Kleingruppenveranstaltungen, einer intensiveren Studienberatung, mehr Tutorien, mehr Korrekturassistenten, einer besseren Betreuung durch zusätzliches qualifiziertes Personal, mehr Lehrbeauftragten (z.B. für Fachsprachenausbildung, Vermittlung von Schlüsselqualifikationen), mehr propädeutischen Angeboten, mehr Exkursionen und Projektpraktika, einer besseren Ausstattung von Bibliotheken, längeren Öffnungszeiten, einem verbesserten EDV-Angebot, dem Ausbau von Leihgerätepools, der Schaffung moderner Lernstrukturen sowie einer verbesserten und moderneren Laborausstattung und Studienliteratur.

7. Neuordnung des ZVS-Auswahlverfahrens

Erstmals zu diesem Wintersemester wird eine entscheidende Änderung im Auswahlverfahren der ZVS greifen. Die Hochschulen können bis zu 60 Prozent der Studienbewerber selbst auswählen. Die Politik hat die Forderungen der Hochschulen aufgegriffen und die Rechte der Hochschulen bei der Auswahl ihrer Studierenden wesentlich gestärkt. Jetzt sind die Hochschulen am Zug und müssen von ihrem Auswahlrecht verantwortungsvoll Gebrauch machen.

8. Reformierte Bayerische Nachwuchs- und Eliteförderung

Auch die reformierte, neue Bayerische Nachwuchs- und Eliteförderung startet mit diesem Wintersemester. Die hochbegabten Studenten, Doktoranden und Postdoktoranden werden künftig individuell betreut und durch fachliche und fachübergreifende Exzellenzprogramme gefördert. Die Anzahl der Geförderten steigt in Zukunft von knapp 1400 auf rund 2000. Ein erstklassiges und weitreichendes Förderprogramm, internationale Ausrichtung und Kontakte sowie die frühzeitige Einbindung in die Spitzenforschung ersetzen die bisherige Förderung der Lebensunterhaltskosten. Die BAföG-Förderung bleibt davon unberührt. In den nächsten Tagen wird die Studienstiftung des Deutschen Volkes, die im Auftrag Bayerns das Auswahlverfahren durchführt, die ersten 150 Abiturienten in das neue Programm aufnehmen. Wir sind dabei, die Kooperation mit anderen Begabtenförderungswerken zu sichern. Auch für die Graduiertenförderung erwarten wir Ende dieses Monats die ersten Förderentscheidungen.

9. Hochschulpolitik nach den Bundestagswahlen

Nach den Bundestagswahlen ist die Bundespolitik im Umbruch. Gerade in der Bildungspolitik sind hohe Erwartungen an die beiden Volksparteien geknüpft. Edmund Stoiber hat wie kein anderer Ministerpräsident in seiner Amtszeit in Wissenschaft und Technologie investiert. Angela Merkel hat selbst als Wissenschaftlerin gearbeitet. Das bisherige politische Handeln macht die neuen Akteure glaubwürdig. Von der neuen Bundesregierung erwarte ich eine vorausschauende Politik in Bezug auf die Gemeinschaftsaufgaben Hochschulbau und Forschungsförderung, denn nur eine kontinuierliche Förderung auf höherem Niveau gibt uns die nötige Planungssicherheit. Dabei war ein wichtiges Signal, dass CDU/CSU und SPD am Montag vergangener Woche als erstes von vier inhaltlichen Zielen einer großen Koalition die Steigerung der Ausgaben für Forschung und Entwicklung auf drei Prozent des Bruttosozialprodukts nannte. Was das Hochschulrahmengesetz betrifft, besteht nur eine Notwendigkeit von bundeseinheitlichen Vorgaben zum Hochschulzugang und zu den Hochschulabschlüssen. Deshalb gehe ich davon aus, dass einer neuen Bundesregierung eine deutliche Reduzierung der bundesrahmenrechtlichen Vorschriften gelingt.

10. Zukunft der ZVS

In die Diskussion über die Zukunft der ZVS gehen wir mit konkreten Vorschlägen. Eine ZVS macht nur Sinn, wenn sie eine Serviceeinrichtung für die Hochschulen ist. Die ZVS mit ihrem zentralen Vergabeverfahren passt nicht in ein Hochschulsystem, das auf die Eigenverantwortung der Studierenden bei der Auswahl "ihrer" Hochschule und auf das Auswahlrecht der Hochschulen setzt. Noch unzeitgemäßer ist das ZVS-Vergabeverfahren, wenn man es im Zusammenhang mit der Erhebung von Studienbeiträgen sieht: Studienbeiträge sollen ja gerade dazu führen, dass sich ein Studierender bewusst für zusätzliche, mit den Studienbeiträgen an der jeweiligen Hochschule finanzierte Leistungen in der Lehre entscheidet. Zudem soll eine Hochschule auch in der Lehre noch stärker ihr eigenes Profil entwickeln können. Eine zentrale Zuteilung an einen Studienort passt da nicht mehr ins System.

11. Exzellenzinitiative zur Förderung der Spitzenforschung

Bei der Bund-Länder-Exzellenzinitiative zur Förderung der Spitzenforschung ist uns Ende Juni nach intensiven Verhandlungen in der Bund-Länder-Kommission der Durchbruch für das 1,9 Milliarden Euro-Programm gelungen. Davon, dass Bayerns Universitäten für den Wettbewerb hervorragend positioniert sind, bin ich fest überzeugt. Das belegen alle Rankings, etwa die der großen Nachrichtenmagazine. Drei von zehn Leibnizpreisen gingen dieses Jahr nach Bayern. Die Verleihung des Physik-Nobelpreises an Prof. Dr. Theodor W. Hänsch belegt, dass gute Arbeit geleistet wurde. Das ist auch Ansporn.

12. Überblick: Studierendenzahlen, Frauenförderung, Internationalisierung, Elitenetzwerk Bayern

Zu den Studierendenzahlen haben wir bereits Ende letzter Woche berichtet. Auch wenn die Zahlen, die die Hochschulen zu Beginn des Semesters melden, noch nicht auf einer vollständig gesicherten Datenbasis beruhen, wird doch deutlich, dass wir es an den Hochschulen mit neuen Höchstmarken bei den Studierendenzahlen zu tun haben: Hier verzeichnen wir mit 252.350 Studentinnen und Studenten einen historischen Rekordstand. Im Vergleich zum Vorjahr bilden unsere Hochschulen 1,3 Prozent mehr Studierende aus. Der Zuwachs fiel bei den Fachhochschulen mit 2,5 Prozent (69.700 Studierende) etwas stärker aus als bei den Universitäten mit 1,1 Prozent (175.480 Studierenden). Damit steigen das sechste Jahr in Folge die Studierendenzahlen. Auch bei den Studienanfängern melden die Hochschulen eine Steigerung von 0,9 Prozent: 45.110 Studierende haben sich erstmals an einer bayerischen Hochschule eingeschrieben. Der Trend der vergangenen Jahre setzt sich also fort. In den letzten zehn Jahren stieg die Zahl der Studienanfänger um insgesamt 43 Prozent. In den nächsten Jahren rechnet Bayern mit einem weiteren erheblichen Anstieg der Studierenden- und Studienanfängerzahlen. Bis 2010 werden die Studierendenzahlen immer neue Rekordstände erreichen. Hinzu kommt, dass ab 2011 der doppelte Abiturjahrgang infolge der Verkürzung der gymnasialen Schulzeit für weitere Steigerungen sorgen wird.

Im überproportionalen Anstieg der Studierendenzahlen bei den Fachhochschulen sehe ich im Übrigen einen Beleg für unsere Hochschulpolitik. Aus den Reihen der Opposition kommt zuweilen die Behauptung, Bayern tue zu wenig für seine Fachhochschulen. Tatsache ist, dass kein Land der Bundesrepublik Deutschland in den vergangenen Jahren mehr in den flächendeckenden Ausbau der Fachhochschulen investiert hat als der Freistaat Bayern. Nachdem die sieben neuen bayerischen Fachhochschulen ihren Betrieb aufgenommen haben, ist an über 20 Standorten in jeder Region eine Fachhochschule eingerichtet. Seit 1994 hat die Bayerische Staatsregierung allein in den Ausbau der sieben neuen Fachhochschulen in Amberg-Weiden, Ansbach, Aschaffenburg, Deggendorf, Hof, Ingolstadt und Neu-Ulm mehr als 340 Mio. Euro investiert. Zum weiteren Auf- und Ausbau der Fachhochschulen laufen auch derzeit zahlreiche Baumaßnahmen in erheblichem Umfang: Das größte Bauvorhaben in der Geschichte der bayerischen Fachhochschulen wird an der Fachhochschule München mit dem neuen Gebäude in der Heß-/Lothstraße mit Gesamtkosten von 118 Mio. Euro verwirklicht. An der Fachhochschule Augsburg laufen verschiedene Baumaßnahmen mit Gesamtkosten von ca. 65 Mio. Euro. An der Fachhochschule Nürnberg fand Ende Juli 2005 der Spatenstich für den Neubau für Technische Chemie (20,8 Mio. Euro) statt. An der Fachhochschule Rosenheim wird ein 4. Bauabschnitt für 20,7 Mio. Euro realisiert und mit dem Neubau für die Fachhochschule Neu-Ulm (27 Mio. Euro) soll Anfang 2006 begonnen werden. Die Fachhochschulen sind wichtige Eckpfeiler unserer Hochschulpolitik. Gerade ihre starke Vernetzung mit der regionalen Wirtschaft und ihre anwendungsorientierte Forschungs- und Entwicklungstätigkeit macht die Fachhochschulen zu Motoren des Technologietransfers in allen Regionen Bayerns.

Zum Thema Frauenförderung: Von den 252.350 Studierenden in diesem Wintersemester sind 123.360 oder 48,9 Prozent Frauen. Zu rund 40 Prozent werden Promotionen von Frauen angefertigt. Bei den Habilitationen hat der Frauenanteil im Jahr 2004 21 Prozent erreicht. Der nach wie vor viel zu geringe Frauenanteil bei den Professuren hat sich seit 1995 von 5,6 auf 9,4 Prozent erhöht. Ziel ist, diesen Anteil erheblich zu erhöhen. An die Hochschulen möchte ich appellieren, bei der Qualifizierung ihres wissenschaftlichen Nachwuchses ein besonderes Augenmerk auf Frauen zu legen und qualifizierte Frauen dazu zu ermuntern, sich für eine Hochschullaufbahn zu entscheiden.

Nun zur Internationalisierung: Immer mehr ausländische Studierende entscheiden sich für ein Studium in Bayern. Insgesamt studierten im Wintersemester 2004/2005 28.730 ausländische Studierende in Bayern, was einem Anteil von 11,5 Prozent entspricht. In den letzten zehn Jahren hat sich die Anzahl der Studentinnen und Studenten, die aus dem Ausland nach Bayern kommen, damit fast verdoppelt. Auch die Zahl der Kooperationen bayerischer Hochschulen hat sich in den vergangenen vier Jahren von 1.350 auf 2.675 erhöht. Die Internationalisierung der Hochschulen ist ein wichtiges Anliegen. Nur wenn es uns gelingt, für die besten Köpfe aus aller Welt noch attraktiver zu sein, können wir im internationalen Wettbewerb ganz oben mitspielen.

Das ist auch das Stichwort für das Elitenetzwerk Bayern und damit für die letzte wichtige Zahl: Über 230 Studierende und Doktoranden haben ihr erstes Jahr im Elitenetzwerk - einem bundesweit einmaligen Projekt der akademischen Spitzenausbildung - erfolgreich abgeschlossen. Im vergangenen Wintersemester begannen im Rahmen des Elitenetzwerks Bayern zehn Elitestudiengänge und fünf Doktorandenkollegs. Zum Wintersemester 2005/2006 kommen weitere elf Module neu hinzu. Die Anziehungskraft des Elitenetzwerks Bayern auf hoch qualifizierte Studierende und Nachwuchswissenschaftler aus dem Ausland ist groß: Mit rund 30% Anteil ausländischer Studierender sind sowohl die Elitestudiengänge als auch die Internationalen Doktorandenkollegs international stark nachgefragt. Das ist ein Beleg dafür, dass wir mit unserer Spitzenförderung richtig liegen.


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