(red) Das mit der Föderalismusreform von 2006 beschlossene Kooperationsverbot in der Bildung soll künftig zumindest teilweise gelockert werden. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das [Bundeskabinett heute beschlossen hat](http://bildungsklick.de/pm/91860/neue-qualitaet-der-kooperation-zwischen-bund-und-laendern/). "Der Gesetzentwurf schafft die Voraussetzung dafür, den deutschen Bildungsföderalismus modern und zukunftsfähig zu gestalten", erklärte Bundesbildungsministerin Johanna Wanka. Der Entwurf sieht vor, dass der Bund Hochschulen, einzelne Hochschulinstitute oder Institutsverbünde künftig auch langfristig fördern kann. Dafür muss Artikel 91b des Grundgesetzes geändert werden. Und das geht nur mit einer Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat.
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16.07.2014
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