Die GEW NRW fordert Landesregierung und Landtag auf, zeitnah gesetzgeberisch initiativ zu werden, um die in Teilen verfassungswidrige Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer zu korrigieren. Ein im Auftrag der GEW NRW verfasstes Gutachten von Prof. Dr. Ralf Brinktrine belegt, dass die unterschiedliche Besoldung gleichwertiger Lehrämter verfassungswidrig ist. Die bisherige Besoldung der Lehrkräfte orientiert sich an der alten Lehrerausbildung und stuft lediglich die Lehrkräfte an Gymnasien, Berufskollegs und der S II der Gesamtschulen in den höheren Dienst (Eingangsbesoldung A 13) ein.
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22.01.2016
Pressemeldung
GEW Nordrhein-Westfalen