Im neuen Jahr wird das baden-württembergische Landeshochschulgesetz in Kraft treten, das Experten als "modernstes Hochschulrecht Deutschlands" bezeichnet haben. Das Gesetz bringt zahlreiche und grundlegende Änderungen für die Hochschulen, für die Professorinnen und Professoren, für Studierende, für Studierende mit Kindern, für Frauen und für das Land (vgl. auch Pressemitteilung Nr. 211 vom 9.12.2004). "Das Gesetz wurde vom Landtag am 9. Dezember 2004 verabschiedet. Es tritt in Kraft, sobald mit der entsprechenden Novelle des Hochschulrahmengesetzes die bundesrechtliche Grundlage geschaffen ist", erklärte Wissenschaftsminister Prof. Dr. Peter Frankenberg am 29. Dezember in Stuttgart. Welche spezifischen Vorteile bringt das Gesetz jeweils mit sich?
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29.12.2004
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg