Sachsens Wissenschaftsminister Dr. Matthias Rößler erklärte vor dem Hintergrund der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, wonach die fünfte Novelle des Hochschulrahmengesetzes nichtig ist: "Die bisher im Rahmen der Vorgriffsförderung des Bundes unterstützten Nachwuchswissenschaftler müssen sich keine Sorgen um die Sicherheit ihrer Arbeitsplätze machen. Und auch zukünftig werden die sächsischen Hochschulen wissenschaftlichen Mitarbeitern, welche sich perspektivisch über eine Juniorprofessur qualifizieren möchten, schon jetzt Lösungen anbieten, die eine sichere Karriereplanung ermöglichen."
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10.08.2004
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus