Das Bundesverfassungsgericht habe mit seiner heutigen Entscheidung Klarheit über die Zuständigkeiten im deutschen Hochschulwesen und für die künftigen Debatten geschaffen. Danach sei und bleibe eindeutig, dass Hochschulangelegenheiten in der Zuständigkeit der Länder liegen; die zulässige Rahmenregelung durch den Bund müsse sich auf wenige allgemeine Grundsätze beschränken.
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27.07.2004
Pressemeldung
Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur, Rheinland-Pfalz (bis 11/06)