In Deutschland müssen Bund, Länder und Kommunen die Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte sofort besser bezahlen. Das hat die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) als Konsequenz aus dem gestern ergangenen Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur Bezahlung von Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter Lehrkräfte im Beamtenverhältnis gefordert. Der EuGH hatte festgestellt, dass die in der Bundesrepublik von den öffentlichen Arbeitgebern geübte Praxis, Mehrarbeit teilzeitbeschäftigter, verbeamteter Lehrkräfte niedriger zu bezahlen als die entsprechende Arbeit von Vollzeitkräften, nicht mit europäischem Recht vereinbar sei.
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07.12.2007
Pressemeldung
Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft