"Schutz und Förderung von Kultur muss Aufgabe aller staatlichen Ebenen sein. Die Aufnahme des Staatsziels Kultur in das Grundgesetz würde die besondere Verantwortung des Staates herausheben, das kulturelle Erbe zu bewahren, zu schützen und weiterzuentwickeln", sagte Sachsens Kunstministerin, Dr. Eva-Maria Stange, heute anlässlich des 1. Kulturpolitischen Diskurs, der in Meißen stattfindet. Die Ministerin verwies auf die einstimmige Empfehlung der vom Bundestag eingesetzten Enquete-Kommission "Kultur in Deutschland", Kultur als Staatsziel im Grundgesetz zu verankern und das Grundgesetz um den Artikel 20b mit der Formulierung "Der Staat schützt und fördert die Kultur" zu ergänzen.
mehr
29.10.2008
Pressemeldung
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus