Ergebnisse der 313. Plenarsitzung der Kultusministerkonferenz
Die Kultusministerkonferenz hat sich auf ihrer 313. Plenarsitzung am 2. und 3. März 2006 in Berlin unter dem Vorsitz ihrer Präsidentin, Ministerin Ute Erdsiek-Rave, insbesondere mit folgenden Themen befasst:
03.03.2006 Pressemeldung Sekretariat der Kultusministerkonferenz- Konsequenzen der Föderalismusreform für die Arbeit der Kultusministerkonferenz
- Studie zum Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen
- Positionspapier der Kultusministerkonferenz zur Qualitätssicherung in der Forschung
Vor den Beratungen im Plenum fand ein länderoffenes Gespräch mit den Lehrerorganisationen im Rahmen regelmäßiger Kontakte statt. Erörtert wurden dabei u.a. die Themen Qualitätsentwicklung im Bildungswesen, Lehrerbildung und berufliche Bildung.
Föderalismusreform
Im Dezember 2005 hat die Kultusministerkonferenz in einer Positionsbestimmung die wesentlichen Konsequenzen definiert, die sich aus der im Koalitionsvertrag zwischen den Regierungsparteien vereinbarten Reform der Bundesstaatlichen Ordnung für die Kultusministerkonferenz ergeben. Auf dieser Grundlage hat sie eine Amtschefs-Arbeitsgruppe damit beauftragt, den materiellen Regelungsgehalt der vorgesehenen Grundgesetzänderungen in den Bereichen Bildung, Hochschule, Hochschulbau, Forschungsförderung und Dienstrecht näher zu konkretisieren, die sich daraus ergebenden Aufgaben der Kultusministerkonferenz zu definieren und die erforderlich werdenden neuen Arbeitsstrukturen, insbesondere auch im Zusammenwirken mit dem Bund zu entwickeln.
- Bildungsplanung und Bildungsforschung
Die neue Gemeinschaftsaufgabe im Bildungsbereich ist durch Art. 91b Abs. 2 GG neu definiert. Sie umfasst im Wesentlichen ein Bildungsmonitoring und die nationale Bildungsberichterstattung sowie die Feststellung der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens im internationalen Vergleich (z. B. PISA, PIRLS, TIMSS) und entspricht somit weitgehend den von der Kultusministerkonferenz entwickelten Konzepten. Für das künftige Zusammenwirken von Bund und Ländern in diesem Handlungsfeld bedarf es einer kleinen, effizienten Steuerungsgruppe und eines wissenschaftlichen Beirates. Die geschäftsmäßige Unterstützung der Aufgabenwahrnehmung kann – ohne eigenständige Einrichtung – unmittelbar im Zusammenwirken von Sekretariat der Kultusministerkonferenz und BMBF erfolgen. In der Steuerungsgruppe kann auch die notwendige Abstimmung mit dem Bund über Themen der Bildungsforschung erfolgen.
Die Kompensationsmittel aus dem Bundeshaushalt, die durch den Wegfall der bisherigen Gemeinschaftsaufgabe "Bildungsplanung" den Ländern zukommen, werden – mit abnehmender Tendenz – in Teilen noch für die Ausfinanzierung der laufenden Modellversuche und Verbundprojekte benötigt. Sie sollen künftig u. a. für übergreifende Innovationsprojekte im Schul- und Hochschulbereich eingesetzt werden, auf die sich die Länder bereits teilweise verpflichtet haben (z. B. Überprüfung, Entwicklung und Normierung von Bildungsstandards) oder auf die sich die KMK noch verständigen wird.
Die weiteren, bisher von der BLK im Rahmen von Bildungsplanung wahrgenommenen Aufgaben, können – soweit sie fortgesetzt werden sollen – in andere bestehende Zuständigkeiten (z. B. HRK, BIBB) überführt werden. - Hochschulen
Die Kultusministerkonferenz hat den sich aus der angestrebten Reform des Föderalismus ergebenden Gewinn an Handlungs- und Innovationsfähigkeit der Länder im Hochschulbereich begrüßt, sie hat jedoch auch die sich aus dem "Mehr an Freiheit" ergebende größere gesamtsstaatliche Verantwortung hervorgehoben. Um dieses zu gewährleisten, werden die Länder den Kernbereich ländergemeinsamer Regelungsbereiche näher definieren, der erforderlich ist, um die Mobilität zu sichern und die gegenseitige Anerkennung der Abschlüsse sowie die Qualität der Hochschulausbildung zu gewährleisten. Dadurch sollen neue Wege und ein Abweichen von dem geltenden HRG nicht behindert werden; in den Bereichen der ländergemeinsamen Regelungsmaterien erfolgt dies jedoch in einem abgestimmten Verfahren. Die Länder erwarten im Gegenzug, dass der Bund von seinen Kompetenzen für Hochschulzulassung und –abschlüsse im Rahmen der konkurrierenden Gesetzgebung sowie für das Arbeitsrecht und Status- und Dienstrecht der Beamten in Abstimmung mit den Ländern und unter Beachtung der Regelungsprärogative der Länder für das materielle Hochschulrecht Gebrauch macht und gemeinsame Lösungen anstrebt.
Zu der Regelungsmaterie, die das Grundverständnis des materiellen Hochschulbegriffs ausmachen, zählen insbesondere: die grundlegenden Aufgaben der Hochschulen, Hochschulzugang und Hochschulzulassung, Grundstrukturen des Studiums, die Grundzüge der Qualitätssicherung, Abschlüsse und Hochschulgrade sowie generelle Grundsätze zur Personalstruktur an Hochschulen. Es ist zu prüfen, ob insoweit ein länderübergreifender Regelungsbedarf besteht und wie diesem ggf. Rechnung getragen werden kann. - Hochschulbau
Der bereits für Ende 2006 vorgesehene Wegfall der Gemeinschaftsaufgabe Hochschulbau gem. Art. 91a GG macht eine Reihe schwieriger Übergangsregelungen für die Finanzierung der laufenden Vorhaben erforderlich. Dabei muss gewährleistet sein, dass in der Übergangsphase Bundesmittel, die für die neue Gemeinschaftsaufgabe "Forschungsbauten an den Hochschulen einschließlich Großgeräten" gem. Art. 91 b Abs. 1 Nr. 2 GG neu vorgesehen sind, aus Gründen des Vertrauensschutzes den Ländern für eine Übergangszeit auch für den allgemeinen Hochschulbau zur Verfügung gestellt werden. Wichtig ist schließlich, dass die neue Gemeinschaftsaufgabe nach Art. 91b Abs. 1 Nr. 2 GG neu so ausgestaltet wird, dass den Hochschulen auch weiterhin im bisherigen Umfang Bundesmittel für Großgeräte zur Verfügung gestellt werden können. Die Ausgestaltung der neuen Gemeinschaftsaufgabe im Einzelnen, insbesondere auch die Aufgaben von Wissenschaftsrat und DFG, müssen mit dem Bund vereinbart werden. - Forschungsförderung
Die Gemeinschaftsaufgabe "Forschungsförderung" nach Art. 91b Abs. 1 GG neu soll in ihrer Struktur aufgabenorientiert deutlich vereinfacht werden. Für die Bereiche Wissenschaftliche Forschung sowie Forschungsbauten an Hochschulen einschließlich Großgeräte ist die Beteiligung des Wissenschaftsrats und der Deutschen Forschungsgemeinschaft zu gewährleisten. - Dienstrecht
Die neuen Kompetenzen der Länder in den Bereichen Laufbahn, Besoldung und Versorgung für Lehrer und Hochschulpersonal erfordern einen intensiven Informationsaustausch unter den Ländern über vorbereitete und beabsichtigte landesgesetzliche Regelungen zur Sicherung der Mobilität innerhalb Deutschlands. Zu prüfen ist auch, inwieweit vergleichbare beamtenrechtliche Regelungen für die Laufbahnen im Schul- und Hochschulbereich ländergemeinsame Regelungen zur Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs unter den Ländern erforderlich machen. - Zum weiteren Vorgehen
Die von der Kultusministerkonferenz für die einzelnen Handlungsfelder Bildung/Bildungsforschung/Hochschulen, Hochschulbau, Forschungsförderung und Dienstrecht entwickelten Konzepte müssen unter Berücksichtigung der weiteren Entwicklung im Gesetzgebungsverfahren in Beschlüsse der Kultusministerkonferenz und Vereinbarungen mit dem Bund umgesetzt werden. Zur Vorbereitung dieser Verfahrensschritte schlägt die Kultusministerkonferenz dem Bund gemeinsame Arbeitsgruppen auf Staatssekretärsebene vor.
Studie soll den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schule genau untersuchen
Die Kultusministerkonferenz will den Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen genau untersuchen lassen. Das Plenum sprach sich für eine Länderbeteiligung an einer entsprechenden Studie des Max-Planck-Instituts für Bildungsforschung im Rahmen der "Dritten Internationalen Mathematik- und Naturwissenschaftsstudie" TIMSS 2007 aus. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Übergangsentscheidung der Eltern im Kontext des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeldes, der Beratung der Schulen sowie der institutionellen Übergangsregelungen. Der erste Untersuchungsabschnitt bezieht sich auf die Phase zwischen Halbjahreszeugnis der Grundschule und vollzogener Schulwahl. Ein zweiter Abschnitt erstreckt sich vom erfolgten Übergang bis zur Erteilung des ersten Halbjahreszeugnisses in der neuen Schule. Die Beteiligung an der Untersuchung ist freiwillig.
Qualitätssicherung in der Hochschulforschung
Die Qualitätssicherung im Hochschulbereich gehört zu den Kernaufgaben der Kultusministerkonferenz. Im Oktober 2005 hatte die Kultusministerkonferenz bereits ein grundlegendes Konzept zur Qualitätsentwicklung in der Lehre verabschiedet. In Ergänzung dazu hat das Plenum nun ein Konzept zur Qualitätssicherung in der Hochschulforschung beschlossen. Die Kultusministerkonferenz betont ausdrücklich die Aufgabe, Rahmenbedingungen zu sichern, die die Zukunftsfähigkeit der Wissenschaft als Ressource der Gesellschaft garantieren und die Hochschulen in die Lage versetzen, im globalen Wettbewerb um Ressourcen und Experten zu bestehen. Gerade im Bereich der Forschung ist dies auch ein Wettbewerb mit außeruniversitären Forschungseinrichtungen und der Wirtschaft. Die deutsche Forschungslandschaft zeichnet sich durch Vielfalt und Exzellenz aus. Traditionell bilden die Hochschulen durch die thematische und methodische Breite der Forschung und die Ausbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses das Rückgrat des deutschen Forschungssystems.
Als wichtige Instrumente der Qualitätssicherung sind die Leistungs- und Kostentransparenz weiterzuentwickeln, die leistungsorientierte Mittelverteilung auszubauen, sind Ressourcen zu bündeln und zu fokussieren, Personalgewinnung und Personalentwicklung von der Nachwuchsförderung bis zur Berufung zu optimieren und die Forschungsinfrastruktur an den Hochschulen zu sichern und auszubauen. Qualitätssicherung in der Forschung braucht mittelfristige Planungssicherheit, die die Länder den Hochschulen auch in schwieriger Haushaltssituation gewähren müssen.
Das von der Kultusministerkonferenz beschlossene Konzept war vorab mit der Hochschulrektorenkonferenz, der Deutschen Forschungsgemeinschaft und anderen Wissenschaftsorganisationen diskutiert worden.
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