Bildungsminister Holger Rupprecht bleibt auch nach der jüngsten Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg (OVG) bei seiner Überzeugung: "Alle seinerzeit rund 7.500 in Teilzeit ernannten und mittlerweile in Vollzeit überführten Beamten waren und sind rechtmäßig bestellte Beamte." Der Bildungsminister bezeichnete das Urteil der OVG-Richter als "schwer nachvollziehbar". Im Beschluss des Leipziger Bundesverwaltungsgerichts vom 20. März 2008 sei festgehalten worden, dass "die Ernennungsurkunden nicht nichtig" seien, zitiert Rupprecht aus dem Protokoll des Gerichts. Zudem hätten die Leipziger Richter in ihrer Entscheidung ausdrücklich betont, dass "die Urteile des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 24. März 2006 und des Verwaltungsgerichts Cottbus vom 7. August 2003 wirkungslos" seien, so Rupprecht. "Ich gehe davon aus, dass auch die jüngste Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts spätestens vor dem Bundesverwaltungsgericht wieder aufgehoben wird."
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13.11.2008
Pressemeldung
Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg