Die GEW fordert seit langem ein einheitliches Dienstrecht für den öffentlichen Dienst an Stelle der überkommenen ständischen Einteilung in Beamte, Angestellte und - bis vor kurzem noch - Arbeiter. Statt dessen gilt es, auf dem Verhandlungsweg und nicht per Verordnung von oben, ein Dienstrecht zu entwickeln, bei dem alle Beschäftigten gute und sichere Arbeitsbedingungen vorfinden, die den Ansprüchen und Herausforderungen ihrer Berufe gerecht werden.
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11.11.2010
Pressemeldung
GEW Bayern