Die Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, die Popularklage der Juristischen Fakultäten der staatlichen Universitäten gegen die Hochschulreform 2006 abzuweisen, hat Bayerns Wissenschaftsminister Thomas Goppel begrüßt. "Das Urteil bestätigt, dass Staatsregierung und Landtag eine ausgewogene und den Vorgaben der Bayerischen Verfassung entsprechende Regelung ausgearbeitet haben", sagte Goppel am Mittwoch nach der Urteilsverkündung. Wie der Bayerische Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung feststellte, stehen die durch die Juristischen Fakultäten angegriffenen Rechtsvorschriften im Einklang mit dem in der Bayerischen Verfassung verankerten Grundrecht auf Freiheit der Wissenschaft und der Garantie der akademischen Selbstverwaltung.
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07.05.2008
Pressemeldung
Bayerisches Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst